In der Niederschrift über die öffentliche Verhandlung des Landgerichts Wiesbaden (8 S 22/06) vom 05.12.06 ist zu lesen:
… für die Klägerin und Berufungsklägerin Rechtsanwalt Trost …
Die Sach- und Rechtslage wurde eingehend erörtert.
Daraufhin erklärte der Vertreter der Klägerin und Berufungsklägerin:
Ich nehme die Berufung zurück.
…
beschlossen und verkündet:
Nach Rücknahme der Berufung ist die Klägerin des eingelegten Rechtsmittels verlustig. Sie hat die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen.
…
@ H. Gensert,
die drei Punkte hinter Trost… bedeuten die …..los ?
@ Gensert
„Ich nehme die Berufung zurück“
Hat dann der Richter zum RA Txxxx gesagt. „doch das geht“?
@ Gensert
gratuliere zu Ihrem Erfolg.
nachdem man bereits vor Jahren in München schon mehrmals auf die „Schnauze“ gefallen ist, versucht man es halt einfach mal in Wiesbaden.
Kostet ja die Versicherung nichts, die Versichertengemeinschaft jedoch um so mehr.
hi Blogers,
mein Brötchengeber ist stinke Sauer über ein solches Vorgehen. Die „Brüten“ schon wieder!!
welches Vorgehen ?