Restwertregress – Plusminus-Bericht vom 12.08.2008

Quelle: Plusminus-Bericht vom 12.08.2008

Kfz-Haftpflichtschaden – Wenn Versicherer weniger zahlen wollen

Totalschaden – der Halter des Fahrzeugs ist unschuldig. Sein Unfallwagen hat noch einen gewissen Restwert. Der sorgt häufig für Streit. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers versucht immer wieder über den Restwert die Ansprüche des Geschädigten zu kürzen. Doch das muss sich der Geschädigte in der Regel nicht gefallen lassen. Nun versuchen die Versicherer immer öfter eingeschaltete Sachverständige in Regress zu nehmen und deren Gutachten anzuzweifeln und auf diese Weise Gelder zu sparen. Und der neueste Trend: Versicherer wollen den Geschädigten so früh wie möglich entweder telefonisch oder per Post beeinflussen und davon abhalten, unabhängige Gutachter oder Rechtsanwälte einzuschalten, um Schäden zu ihrem Vorteil zu bewerten. Muss man sich das gefallen lassen?…..

Hier der vollständige Plusminus-Beitrag>>>>>

Wieder ein unsinniger Prozess, den die HUK-Coburg verloren hat (AG Nürnberg – 31 C 617/08 vom 30.05.2008). Ein weiterer gescheiterter Versuch, einen freien und unabhängigen Sachverständigen im Sinne der Versicherung zu „disziplinieren“.

Siehe auch Bericht „Gloeckchen“ vom 10.06.2008>>>>>>

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13 Antworten zu Restwertregress – Plusminus-Bericht vom 12.08.2008

  1. Schwarzkittel sagt:

    Der Beitrag selbst ist objektiv, wie man es erwartet mit deutlichem Hinweis darauf, daß
    1. man eine eigenen Sachverständigen beauftragen kann (sollte)
    2. man eine Anwalt beauftragen sollte
    3. sich auf keinen Händel mit der Versicherung einlassen soll.

    Gut gefällt mir, daß bei den „weiterführenden Links“
    1. ein weiterer Fall geschildert wird
    2. das Urteil des AG Nürnberg veröffentlicht ist
    3. die Entscheidung des BGH veröffentlicht ist
    4. auf Captain-HUK.de verlinkt wird
    5. erst dann BVSK kommt
    6. erst dann der Link auf den GDV kommt
    7. dann die Vorstellung des GDV-Konzepts erst kommt.

    Also: konkrete Kritik vor Selbstdarstellung von Verbänden !

    Logisch arbeitet man von oben nach unten und „sieht“ vielleicht die Verweise 5-7 mit anderen Augen, wenn man erst die sachliche Kritik gelesen hat.

    Die kleinen Fehler im Filmbericht („von den Verischerten ist also nichts zu holen“ statt „von den Geschädigten“ ist nichts zu holen“ und „Verteidiger Kretsch“ statt Beklagtenvertreter Kretsch“ und gezeigt wird das Gebäude des AG Nürnberg Familiengericht (Flaschnerhof)und nicht das AG Nürnberg Zivilabteilung (Fürther Straße)) sind da dann noch nur „Nebensachen“.

    Grüße aus der Suhle

    Schwarzkittel

  2. Willi Wacker sagt:

    Der Plusminus-Bericht in der ARD war prima. Einmal mehr wurde gezeigt, dass die eintrittspflichtige Versicherung, hier unsere bekannte Firma HUK-Coburg, mit dem Kopf durch die Wand wollte und sich erhebliche Blessuren zugezogen hat. Die HUK-Coburg sollte doch endlich einsehen, daß die Internetrestwertbörse Vergangenheit ist. Maßgeblich ist der im GA aufgeführte Restwert auf Grund der Ermittlungen des SV im regionalen Bereich! Vgl. BGH-Rechtsprechung. Offenbar gilt diese jedoch nicht für HUK-Coburg. Insfern muß diese Firma immer wieder an den Pranger gestellt werden mit dem Vorwurf, dass sie höchstrichterliche Rechtsprechung mißachtet.
    Der Restwertregress dürfte damit auch tot sein.
    Grüße ins outback
    Willi Wacker

  3. franz511 sagt:

    Hallo Willi Wacker,

    das mit der Einschaltung von Restwertbörsen gilt nicht nur für die HUK, sondern querbeet durch die komplette Versicherungswirtschaft.

    Gruss Franz511

  4. Willi Wacker sagt:

    Hi Franz 511,
    Sie haben Recht. Die bekannte Firma war jedoch Streitpartei des Rechtsstreites vor dem AG Nürnberg, so daß ich mich darauf bezogen habe. Sorry.
    Einen schönen Gruss
    Willi Wacker

  5. tirili sagt:

    Das Ende der Restwertbörse (und der damit verbundenen Regresse) ist aus meiner Sicht noch nicht gekommen. Autoonline z.B. bietet(wie die anderen Börsen wahrscheinlich auch) die Möglichkeit, die Restwertanfrage zu regionalisieren und kann damit dann auch zur Bestimmung des Angebots am örtlichen Markt eingesetzt werden.

    Da lässt sich dann auch wunderbar variieren. Beim Privatauftrag kann man drei niedrige Gebote aufschreiben, bei Aufträgen für die Versicherung berücksichtigt man die drei Höchstwerte.

    Ersterer Fall könnte von der Versicherung u.U. belegt werden und ob ein Richter dann immer noch zugunsten der SV urteilt, halte ich für fraglich

    Aber das ist ja ohnehin ein theoretischer Fall. Eine solche Vorgehensweise ist den hier anwesenden Sachverständigen sicher völlig fremd…

  6. Willi Wacker sagt:

    -Hallo tirili,
    Nach meinem Verständnis hat der BGH ( in NJW 2000, 800 ) ausgeführt, dass der Restwert eines Fahrzeuges den Betrag darstellt, den der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung nach § 249 BGB bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler im örtlichen Bereich oder bei einem Kfz-Händler seines Vertrauens bei Inzahlunggabe des beschädigten Fahrzeuges, also auf dem sog. allgemeinen Markt noch erzielen kann. Der sog. „Sondermarkt“ wird dabei als Markt der Verwertungsbetriebe und der Restwerthändler definiert. Bestandteil des Sondermarktes sind auch die Anbieter elektronischer Restwertbörsen ( Urt. des OLG Köln vom 6.4.2004 – 22 U 190/03 – ). Es gelten diese Grundsätze auch für den vom Geschädigten eingeschalteten SV ( BGH NJW 1993, 1849 ). Mithin sind elektronische Restwertbörsen ,sei es Autoonline oder andere, Sondermarkt, der nicht zu berücksichtigen ist. Der SV handelt daher nicht fehlerhaft, wenn er derartige Restwertsondermärkte, auch Autoonline, nicht beachtet ( vgl. AG Nürnberg, a.a.O. ).
    Im übrigen liegt die Darlegungslast bei dem Schädiger (vgl. AG Nürnberb a.a.O).

  7. Andreas sagt:

    Hallo tirili,

    nur weil die RW-Börsen-Betreiber regional, örtlich oder etwas ähnliches hinschreiben, hat das mit den Grundsätzen, die vom BGH vorgegeben wurden, nichts zu tun!

    Denn mindestens 95% der Autohäuser und des tatsächlich regionalen Marktes haben keinen Zugang zu den Restwertbörsen.

    Und dass die Versicherung in der Masse durch die Restwertbörse spart, wenn eine Gesamtbetrachtung über alle Restwerte vorgenommen wird, bezweifle ich stark.

    Grüße

    Andreas

  8. Werstatt-Freund sagt:

    Hi trilili,
    die hier anwesenden ( was auch immer Sie darunter verstehen ) Sachverständigen richten sich nach Recht und Gesetz. Dementsprechend kann eine Variation, wie von Ihnen vorgeschlagen, gar nicht in Betracht kommen. Fest steht, dass nach der BGH-Rechtsprechung Internetrestwertbörsen nicht zu beachten sind. Und dabei bleibt es, ob es der Versicherungswirtschaft schmeckt oder nicht. Willi Wacker hat mit seinem Kommentar recht und den Nagel voll auf den Kopf getroffen. Auch durch die Hintertür ist die Internetrestwertbörse nicht einzuführen.
    Ihr Werkstatt-Freund

  9. WESOR sagt:

    tirili, Wenn etwas verkauft wird, wird jeder versuchen den höchsten Preis zu erzielen. Ob Privatauftrag oder Versicherungsauftrag nach BGH bestimmt der SV den Restwert. Weil der Differenzbetrag zwischen regionalen Wiederbeschaffungswert und regionalen Restwert den Wiederherstellungsaufwand darstellt. (ausser bei Reparatur). Die Frage stellt sich was ist Regional?
    Die gleiche Postleitzahl, die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl, die gleiche TelefonVorwahl, die gelben Seiten???
    Was hier der BGH gar nicht anspricht ist die Entscheidung des Geschädigten mit wem er einen Verkaufsvertrag eingeht. Heute bringt ein Totalschaden der mit € 100 angesetzt wird, wenn er mindstens 6 Monate auf den Geschädigten zugelassen bei manchen Neuwagen-HändlernVerkäufern noch 2 – 5000 € bei Inzahlungnahme durch den Händler. Soll das dann dem Schädiger zugute kommen? Das Einzige was hier klar ist, die Versicherer wollen keinen oder niedrigsten Schadenersatz durchsetzen.

  10. mussmal sagt:

    Einsicht bei HUK??

    Hat Alkaida und Scheintolholgie vieleicht auch ne EINSICHT???

  11. SV sagt:

    „Kfz-Haftpflichtschaden – Wenn Versicherer weniger zahlen wollen“ dann schickt die Allianz dem Geschädigten ein Schreiben ohne Unterschrift, wie der Schaden nach dem Prüfbericht reguliert wird.

    Der beigefügte Prüfbericht ist dann so verfasst, dass der Geschädigte glaubt, sein Gutachter, welcher zuvor den Schaden bezifferte, hat nun noch eine Korrektur zur fiktiven Abrechnung vorgenommen. !!!!!!!!

    Oder die HUK sagt auf Nachfrage dem SV, es sei der Polizeibericht angefordert, derweil ein Beauftragter der Versicherung zum Geschädigten unterwegs ist und mal schnell das auf der Straße stehende, bereits reparierte Fahrzeug fotografiert.

    Geld regiert die Welt – Habgier wird sie vernichten!

  12. Hunter sagt:

    @mussmal

    Bei Scheintolholgie wohl eher nicht.

    Wenn man Gelesenem vertrauen darf, soll es bei Al Kaida innerhalb einiger Gruppen in der Tat muslimische Kräfte mit Gewicht geben, die den weiteren Terror, der sich bisher letztendlich stets zum großen Teil gegen die muslimimische Bevölkerung richtet, im Sinne des Islam für verfehlt bzw. gescheitert halten.
    Der Prozess zur Umorientierung sei angeblich im Gange.

    Ob die HUK mit ähnlicher Erkenntnis irgendwann den (für die HUK) dringend notwendigen turn around hin bekommt – man darf gespannt sein?!

  13. T. Benny sagt:

    Das Kalkühl der HUK zieht darauf ab, dass viele Sachverständige sich beispielsweise in die Fänge des BVSK begeben, dort auf einen erheblichen Teil des Honorars verzichten, und somit jährlich viele Millionen Euro gespart werden. Unsere Organisation zahlt die Honorare unserer Sachverständigen im voraus innerhalb 5-10 Tage nach Versandt an die Versicherung. Unsere Anwälte Klagen ggf. die Honorare zu 100% ein. IMMER! Damit ergibt sich ein bundesweiter Durchschnitt an einer Honorarsumme, welches als Vergleichssumme betrachtet werden kann und im billigen Ermessen angesetzt werden kann. Dies ist bislang jedoch nicht notwendig gewesen zumal die Gerichte sich nicht steuern und benutzen lassen wollen. Recht so. Liebe Sachverständige, wehrt euch mit allen Mitteln. Fällt unser Honorar, sinkt auch unser Berufsstand ins Mittelmaß. Wenn wir nicht mit unnseren Honoraren wirtschaftlich umgehen, können wir uns nicht weiterbilden etc. Also: Auf zum Kampf.

    T. Benny

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