Stundenverrechnungssätze und falsches Gutachten

Wie wichtig es ist, einen qualifizierten Fachgutachter mit der Erstattung eines Schadensgutachtens zu beauftragen, zeigt folgender Fall:

Auch hier ging es wieder darum, dass das von dem Geschädigten bzw. dessen Anwalt vorgelegte Gutachten im Bereich der Stundenverrechnungssätze zusammengekürzt wurde. Der Verfasser der Kalkulation hatte, aus Unwissenheit oder Versicherungsfeundlicher Grundgesinnung, die regionalen Durchschnittsstundensätze, die von der DEKRA ermittelt wurden, angesetzt:

Amtsgericht Reutlingen, AZ 3 C 1943/05 vom 08.12.2005, Zitat:

„Zum einen hat der Sachverständige ausweislich seinem Gutachten gerade nicht den Stundensatz ausschließlich einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde gelegt, sondern ausdrücklich festgehalten, dass der in der Schadenskalkulation ausgwiesene Lohn-Lackfaktor dem durchschnittlichen Stundensatz im Großraum Reutlingen entspricht. Die Beklagte wiederum hat nicht etwa einen anderen (abstrakten) durchschnittlichen Stundensatz in den Raum gestellt, sondern dem Kläger konkret drei Werkstätten aus dem Großraum Reutlingen, und insbesondere eine davon in Reutlingen selbst, angeboten, die zu günstigeren Stundenverrechnungssätzen die erforderlichen Reparaturarbeiten durchführen würden.“

Daher sollte jeder Unfallgeschädigte wachsam sein, welchen Gutachter er mit der Erstattung seines Gutachtens beauftragt.

SV Stoll

Urteilsliste „Fiktive-Abrechnung“ zum Download >>>>>

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19 Antworten zu Stundenverrechnungssätze und falsches Gutachten

  1. Dr. Burkard sagt:

    Vollkommen richtig. Der Sachverständige stellt eindeutig die Weichen bei der Schadensregulierung. Eine falsche Schadensermittlung (ohne Berücksichtigung der Rechtsprechung), ist kaum noch zu heilen.

  2. willi wacker sagt:

    Ich sage immer wieder: Nach einem unverschuldeten Verkehrs-unfall immer erst zum im Verkehrsschadensrecht versierten Anwalt, der dann den Geschädigten zu einem qualifizierten versicherungsunabhängigen Sachverständigen verweist. Damit ist in der Regel sichergestellt, daß der Geschädigte auch gegenüber der übermächtigen Haftpflichtversicherung zu seinem Recht kommt.

  3. SVS sagt:

    Noch besser: Zum unabhängigen kompetenten Gutachter. Der weiss besser Bescheid, wer von den Anwälten versicherungsunabhängig ist und wer was drauf hat.

  4. virus sagt:

    Kronik eines Haftpflichtschadens – verursacht durch einen VN der DEVK

    – DEVK fordert Geschädigten auf, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

    – DEVK läßt diesen, hier die Stundenverrechnungssätze, kürzen und überweist den geminderten Betrag

    – Geschädigter läßt nunmehr ein GA erstellen und übergibt alles zusammen seinem Anwalt

    – DEVK reguliert nun nach Gutachten, teilt aber gleichzeitig mit – ein Gutachten war nicht erforderlich – das Honorar übernehmen wir daher nicht.

    – Gutachter mahnt sein Honorar an und reicht mit Hilfe des Rechtsanwaltes dann Klage beim Gericht ein

    – Nach Klageeinreichung überweist die DEVK den Klagebetrag, sprich:
    das Honorar – die Mahnbescheidskosten – die Gerichtskosten -die Rechtsanwaltsgebühr.

    Es kann nicht oft genug wiederholt werden – niemals persönlichen Kontakte zur gegnerischen Versicherung aufnehmen, niemals mit Kostenvoranschlägen Leistungen einfordern, immer aber auch immer den eigenen Gutachter beauftagen und niemals auf eine Rechtsvertretung verzichten.

    MfG virus

  5. RA Schepers sagt:

    Nur mal so am Rande:

    Die Differenz zwischen durchschnittlichen Stundensätzen und den Stundensätzen einer Händler-Vertragswerkstatt beim Gutachter als Schaden anfordern.

  6. Gladel sagt:

    Da erdreisten sich also Versicherungen Ihre Gewinne zu maximieren, in dem sie die Gewinne andere Firmen (Werkstätten/Sachverständigen) zusammenstreichen. Schon alleine das ist verwerflich. Wenn das so weiter geht, kann keine Werkstatt und kein Sachverständiger mehr die Preise entsprechend seiner Kosten kalkulieren, sondern er kann nur noch hoffen, das die von der Versicherung zugebilligten Preise auch kostendeckend sind.

  7. F. Hiltscher sagt:

    @Gladel Donnerstag, 30.08.2007 um 22:37
    „Wenn das so weiter geht, kann keine Werkstatt und kein Sachverständiger mehr die Preise entsprechend seiner Kosten kalkulieren, sondern er kann nur noch hoffen, das die von der Versicherung zugebilligten Preise auch kostendeckend sind.“

    Mit Hoffnung hat das nichts zu tun.
    Wer dumm oder feige ist, oder beides zusammen,der muß sich nicht wundern wenn man so mit ihm umgeht..
    Warum wehrt sich denn keiner in dem Maß, dass er sofort alle Register zieht und gegen diese Scharlatane vorgeht?
    Da werden ganze Wirtschaftszweige manupuliert und geschädigt und man hofft? Gehts noch?
    Blast endlich zum Halali und jagt diese kriminellen Brüder und jene die ihre Helfershelfer sind.

  8. Gladel sagt:

    @Hiltscher: Ich selber lasse mich nicht manipulieren, bestehe auf „meinen Preisen“ und denke nicht im Traum daran „Partner“ der Versicherungen zu werden. Wenn ich mich umsehe, stelle ich fest, es werden immer weniger, die so handeln. Immer mehr geben nach, nach dem Motto besser der Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.

    Gerade in Branchen, die stark von den Kaskoversicherungen abhängig sind, wie Autoglasereien und Karosseriebetriebe trauen sich viele nicht die Kürzungen der Versicherungen abzulehnen. Es sieht halt so aus, das man von einer Rechnung ca. 90 % relaiv schnell erhält und da fragen viele sich, soll man sich wegen der 10 % streiten.

    Kaum jemand bedenkt, das dies der Weg ist die kompletten Umsätze um 10 % zu kürzen. Die entsprechenden Fachverbände versagen da kläglich.

    Bei Gutachtern sieht es ähnlich aus. Habe da oft gehört, „wenn ich mich nicht auf die Bedingungen der Versicherungen einlasse, bekomme ich von denen keine Aufträge mehr und ich bin auf diese angewiesen.“

  9. virus sagt:

    Heute im Frühstücksfernsehen: Skandal in Pflegeheimen – Pflegebedürftige halb verhungert – die Antwort darauf, wir brauchen mehr Geld – die Pflegebeiträge für alle werden steigen.

    Nur, dass sicher genug Geld vorhanden ist, es jedoch nicht bei den Pflegebedürftigen und den Pflegern ankommt, sondern in die Taschen der „Verhungerheimbesitzer“ gewandert ist, dass weiß natürlich keiner, denn eine Kontrolle gibt es nicht. Und der Verbraucher, was macht der, anstelle sich um Mutter und Vater zu kümmern?
    Und wenn schon dies die Wenigsten interessiert und man lieber zahlt, wen wundert es, dass Versicherungen unter den Augen der Aufsichtsbehörden und mit tatkräftiger Ünterstützung der von uns gewählten Voksvertreter machen können, was sie wollen. Das Problem ist wohl, das Feuer brennt nicht hell genug. In Griechenland verbrennt das Land, in Deutschland verhungert der Mensch.
    Was solls, solange es mich nicht betrifft!!

  10. F.Hiltscher sagt:

    Gladel Freitag, 31.08.2007 um 09:23
    „Bei Gutachtern sieht es ähnlich aus. Habe da oft gehört, “wenn ich mich nicht auf die Bedingungen der Versicherungen einlasse, bekomme ich von denen keine Aufträge mehr und ich bin auf diese angewiesen.â€?

    Sauber arbeitende Fachgutachtergutachter genannt FAIREXPERT sind nicht auf Versicherungsaufträge angewiesen!
    Nur wer sich von Versicherungen abhängig gemacht hat, sitzt jetzt in der Sch…. muss täglich billiger werden und darf dafür die Geschädigten übervorteilen.
    Wie gut dass es bald Unfall.Net gibt.

  11. Charly sagt:

    Hallo Kollegen,

    auch ich bin nach einer Versuchzeit bei üblicher Honorarvergütung von einem regionalen Schadenbüroleiter einer kölner Bahnbediensteten Versicherung ausgesteuert worden, weil ich der nach einem Jahr von ihm auferlegten pauschalen Honorarvergütung von € 200,– ohne Mwst., jedoch inkl. aller Nebenkosten nicht eingewilligt habe. Auch seine sporadische „Manöverkritik“ per mail waren schwer verdaulich bzw. entsprachen nicht einem objektiven Verhalten und wurden von mir teils scharf zurück gewiesen. Ich habe mich in meinen 30 Berufsjahren auch als anfänglicher Angestellter bei einer grünen ÃœO nicht verbiegen oder beugen lassen. Ich bin finanziell unabhängig und bin auf keine Versicherungsaufträge angewiesen. Und das bleibt so !!!

    Kollegiale von SV Charly aus dem BY-BW Grenzgebiet

  12. Andreas sagt:

    A propos DEVK:

    Ich habe heute ein beschädigtes Fahrzeug bei einem hiesigen Autohaus besichtigt. Der SB der DEVK hat, nachdem er vom Geschädigten erfahren hat, dass

    a) ein SV über das AH im Namen des Geschädigten beauftragt wurde und
    b) eine Reparatur / Ersatzbeschaffung in diesem AH in jedem Fall erfolgen soll,

    dem Autohaus per Fax mitgeteilt, dass der Geschädigte den Sachverständigen beauftragen soll, den Restwert über eine Höchstpreisbörse zu ermitteln…

    Was soll denn das? Soll mich der Geschädigte jetzt dazu auffordern das Haftpflichtschadengutachten entgegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zu erstatten? Davon abgesehen, dass ich keine Weisungen entgegen nehme wie ein Gutachten zu erstatten ist, weil dann meine Objektivität in Frage gestellt wäre.

    Grüße

    Andreas

  13. Skydiver sagt:

    Zitat:

    „dass der Geschädigte den Sachverständigen beauftragen soll, den Restwert über eine Höchstpreisbörse zu ermitteln…“

    ……. nochmal in der Zusammenfassung, die DEVK Versicherung also die deutschen Eisenbahner versuchen tatsächlich einen unabhängigen Gutachter gegen die höchstrichterliche Rechtssprechung und somit zum Rechtsbruch zu nötigen!

    ob die DEVK unbedingt mit aufs Podium der drei unseriösesten Versicherer will?

  14. Skydiver sagt:

    das könnte allerdings ein Kopf an Kopf rennen werden, zumal die Victoria in Köln mächtig aufholt, nur mal so am Rande bemerkt.

  15. Gladel sagt:

    Das ist aber ein geschickter Schachzug der DEVK und sogar „legal“. Da wird der Geschädigte aufgefordert, den Gutachter zu beauftragen Teile des Schadens geringer zu bewerten!…. Nun der Geschädigte kann natürlich auf ihm zustehende Leistungen verzichten und auch den Gutachter mitteilen, das z.B. ein Nutzungsausfall nicht ermittelt werden soll, da er ohnehin gerne zu Fuß geht. Er kann den Gutachter auch beauftragen nicht zu gutachten, weil er das Fahrzeug nicht mehr mag etc…….
    Den Herrschaften fallen doch immer wieder neue interessante Varianten ein.

  16. SV Windeck sagt:

    @Andreas Freitag, 31.08.2007 um 19:58
    ..nochmal DEVK:
    Habe heute auf eine Anfrage wegen des noch nicht gezahlten Gutachtenhonorars von der DEVK folgenden Zweizeiler zurückbekommen:
    „Wir haben die Sache überprüft. Eine Entschädigung können wir nicht erbringen. Mit freundlichem Gruß..“

    Watt soll denn datt ? Orakel von Delphi, Nostradamus .. ?

    Schönes Wochenende

  17. Gladel sagt:

    Einfach an den Herrn Schwarz vom Qualitätsmanagement schreiben, denn der freut sich über jede Beschwerde, wenn ich auch oft das Gefühl habe, das er diese nicht liest.

    Meine Beschwerde bei der DEVK

  18. Andreas sagt:

    An das Qualitätsmanagement zu schreiben, bringt nixhts. Da hilft nur eine Vorstandsbeschwerde. Hat bei uns auch schon bei der DEVK geholfen.

    Allein schon das Androhen reicht beim Sachbearbeiter oftmals aus…

    Grüße

    Andreas

  19. Gladel sagt:

    Meine Erfahrung ist, wenn man an den Vorstand schreibt, antwortet der nette Herr Schwarz vom Qualitätsmanagement, dass er sich über die Beschwerde freut. Dann prüft er und meistens wird dann gezahlt. Beim nächsten Mal mache ich den Test und schreibe direktan Herrn Schwarz (würde mich mal interessieren ob es den wirklich gibt) Mal sehen was dann geschieht. Ich sage mir immer Hauptsache die Herrschaften werden beschäftigt, wenn sie sich schon um 20 € mit mir zanken wollen.

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