SV-Honorar: AG Bonn verurteilt Versicherung zum 7. Mal !

Heute erreichte mich mein 7. obsiegendes Urteil des AG Bonn (2 C 339/07) gegen die das SV-Honorar kürzende Versicherung.

Besonders bemerkenswert:

Es entscheidet immer die gleiche Abteilung des Gerichtes mit fast der identischen Begründung. Da fragt man sich doch, welchen Sinn eine solche Vorgehensweise der Versicherungswirtschaft haben soll. Da werden wegen Differenzbeträgen von im Fall ca. 85,- EUR etwa 250,- EUR Anwalts- und Gerichtkosten verschwendet. Und das, obwohl ich mir im Vorfeld regelmäßig noch die Mühe mache, die einschlägigen Entscheidungen im Volltext an die Versicherung zu übersenden. Denn ich habe die Hoffnung ja noch nicht aufgegeben, dass doch irgendwann Vernunft einkehrt. Die Hoffnung ist wohl vergebens.

Gruß

Urteilsliste “SV-Honorar” zum Download >>>>>

Über Ralph Burkard

Fachanwalt für Verkehrsrecht 53340 Meckenheim
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9 Antworten zu SV-Honorar: AG Bonn verurteilt Versicherung zum 7. Mal !

  1. Heinzelmännchen sagt:

    Hallo Herr Burkard,

    man sieht schon ganz genau wo der Hase hinläuft.

    Bitte teilen Sie noch das Urteilsdatum mit, dann kann ich das Urteil zu den anderen sechs Urteilen des AG Bonn in die Sammlung von Urteilen gegen die HUK Coburg zum Thema SV-Honorar aufnehmen.

  2. Franz511 sagt:

    Hallo Burkhard,

    das Vorgehen der HUK ist mit normalen Maßstäben nicht mehr zu messen.

    Hier werden ganz bewusst Prämien der Versicherten sinnlos vergeudet.

    Man muss doch völlig verblödet sein, wenn man am gleichen Amtsgericht 7-mal wegen dem gleichen Thema hintereinander immer wieder einen Prozess verliert.

    Das sich ein Richter langsam veräppelt vorkommen muss, ist doch allzu verständlich. Ich gehe davon aus, dass die HUK-Coburg es dennoch immer wieder versucht und nichts dazu lernen wird.

    Wach werden müssen einmal die eigenen Versicherten dieser Gesellschaft. Die Versicherten müssen erkennen, dass es nicht mit günstigen Prämien allein getan ist, sondern dass auch der Service und das vertraglich korrekte Verhalten zu einer „seriöesen“ Versicherung dazugehört.

    Ein seriöses Verhalten seitens der HUK darf angezweifelt werden, sonst würden derartige Spielchen längst beendet sein.

    Nur Mut, wir hoffen weiter auf Erleuchtung bei der HUK-Coburg.

    Gruss Franz511

  3. Willi Wacker sagt:

    Hallo Herr Burkard!
    eine Entscheidung mehr gegen die HUK-Coburg. Damit aber die Versicherten der besagten Versicherung über das rechtwidrige Regulierungsgebaren ihrer Versicherung Kenntnis erhalten, ist es aus erzieherischen Gründen dringendst erforderlich, daß der VN der HUK selbst verklagt wird, denn nur so erfährt er von dem rechtwidrigen Treiben seiner Versicherung. Die hier gesammelten Urteile gegen die HUK beweisen doch, daß diese Versicherung nichts dazulernt.
    MfG
    Willi Wacker

  4. SV sagt:

    Die Mitarbeiter der HUK-Coburg glauben doch selber noch an das Märchen, dass sich aus dem „Direktanspruch“ auch eine „Direktverpflichtung“ ableiten lässt.

    Deshalb wird immer zuerst der Schadenstifter zum Schadenersatz aufgefordert, dieser kann dann mit seinen Rechnungen und umfangreichen Aufklärungsmaterial von C-H bei seiner Volksverdummenden HUK vorsprechen.

    Letztens wollte die HUK mir eine weitere Kontaktaufnahme mit dem Versicherungsnehmer untersagen. Selbsverständlich wurde dieser Bitte umgehend entsprochen, unser Rechtsanwalt erledigte den Rest.

  5. burkard sagt:

    @Heinzelmännchen:

    Urteil ist vom 22.10.2007

  6. burkard sagt:

    Nachtrag:

    Die Gegenseite argumentierte im Prozess, das schließlich die meisten Sachverständigen (90 % der Region)die Kürzung des Honorars und die Abrechnnug nach Gesprächsergebnis HUK/DEVK-BVSK 2007 akzeptieren würden. Dies wiederum würde bedeuten, dass diese Abrechnungsweise üblich sei und eine Abweichung nach oben unbillig.

    Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt.

    Dennoch ist Vorsicht geboten. Die Gleichgültigkeit vieler SV durch das Hinnehmen der Kürzungen könnte ein Umdenken in der Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage zur Üblichkeit begünstigen.

    Daher gilt (auch wenn schon tausendfach gesagt):

    Keine unberechtigten Kürzungen akzeptieren!

  7. SV sagt:

    Aber diese SV´s bekommen doch sicher seit dem Gutachten von der HUK, wenn sie doch so billig arbeiten.

    …..

    Ach so ne, die macht ja alle die DEKRA!

  8. Andreas sagt:

    Hallo Herr Burkard,

    wenn das AG Bonn die 10. Entscheidung hinter sich, dann könnte man so langsam die Klage gegen Herrn HUK-Man Hoehnen persönlich vorbereiten, zwecks Veruntreuung von Versichertengeldern.

    Unser Anwalt ist seit einiger Zeit dabei mal bei ein, zwei der hiesigen Amtsgerichte bei speziellen Richtern vorzufühlen inwieweit dem Erfolg beschert sein könnte…

    Grüße

    Andreas

  9. Optimist sagt:

    Beantwortet dies nicht die oben gestellte Frage, warum die HUK-Coburg es immer wieder aufs neue darauf ankommen lässt, zu verlieren.
    Es sollen mit Gewalt Urteile zu Gunsten der Versicherer her, die das bisher geltende Recht aushebeln.

    Dabei wäre es so einfach; jeder Gutachter besinnt sich wieder auf seine eigenen Honorarkalkulationen. Denn nach all den gewonnenen Prozessen, mit sehr viel Fleiß und fachlich hervorragend von den nicht zu beeinflussenden Gutachtern und Rechtsanwälten erstritten, muss doch jeder halbwegs Pfiffige geschnallt haben, wer sich wehrt, hat in der Regel auch Erfolg.
    Stellt euch vor, alle Sachverständigen kündigen morgen ihre Verträge mit den Versicherern. Wie lange wartet wohl eine Werkstatt auf die paar angestellten VS-SV. Keine zwei Tage.
    Tragen wir dann noch die BGH-Rechtsprechung in Puncto Stundenverrechnungssätze, unberechtigte Abzüge für Ersatzteilaufschläge, Lackangleichungen usw. in die Werkstätten und zeigen auf, dass nach einem Schadenfall das Unfallopfer zufrieden vom Hof fährt, weil der Anwalt alles im Griff hatte – dann ist jedem incl. dem Recht genüge getan.

    Lassen wir es nicht mehr zu, dass die Versicherer die Verluste aus ihren Rabattschlachten auf dem Rücken der Unfallopfer und zu lasten der an der Schadenbehebung beteiligten austragen können.

    Es ist mehr als überfällig, dass dem betrügerischen Handeln der Versicherungswirtschaft ein strafrechtlicher Riegel vorgeschrieben wird.
    Es darf doch nicht Aufgabe der Unfallopfer sein, über ein Jahrzehnt täglich tausendfach immer wieder die gleichen Rechtsstreite zu führen. Es gibt auch kein Gesetz, welches von den Geschädigten verlangt, bewusst oder unbewusst auf ihnen zustehende Ansprüche zum Wohle von Aktiengesellschaften verzichten zu müssen.

    All ihr Sachverständigen, die ihr vorhabt, für 135 € pro Schadenfall Euren möglichen Kunden wissentlich finanziellen Schaden zuzufügen, damit der ADAC seinen Neubau in München bezahlen kann, wann schaltet ihr endlich euer Gehirn ein und euren Taschenrechner an?

    Ein Optimist.

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