Zuletzt habe ich am Freitag, dem 27.07.07, über eine Entscheidung des AG Gießen, Az: 43 C 798/07, berichtet. Der Beitrag ist auf überragende Resonanz gestoßen. Er wurde schon über 13.000 Mal gelesen, was mich nicht nur ein bisschen stolz macht sondern mich jetzt dazu angespornt hat, die Rechtsprechung zu dieser Problematik weiter zu verfolgen.
Wie berichtet muss der Geschädigte bei fachgerechter und vollständiger Reparatur nicht noch 6 Monate lang auf seinen Reparaturkostenersatz warten, nur weil er sich in einem 130%-Grenzfall völlig legitim für die Reparatur entschieden hat.
Nach meinen weiteren Recherchen haben folgende Gerichte ebenso entschieden:
1. Das OLG Nürnberg am 07.08.07 im Verfahren 2 W 1109/07,
2. das LG Nürnberg-Fürth am 08.05.07 im Verfahren 8 O 861/07,
abgedruckt in Zfs 2007, S. 444,
3. das LG Hanau am 30.05.07 im Verfahren 1 O 179/07,
4. das LG Amberg am 21.06.07 im Verfahren 21 O 159/07,
5. das LG Hamburg am 24.08.07 im Verfahren 331 O 28/07,
6. das LG Duisburg am 30.08.07 im Verfahren 5 S 63/07,
7. das LG Köln am 31.08.07 im Verfahren 11 T 179/07.
8. das LG Aachen am 11.07.07 im Verfahren 1 O 187/07.
9. das AG Witten am 16.08.07 im Verfahren 2 C 561/07,
10. das AG Bergheim am 18.04.07 im Verfahren 21 C 25/07.
11. das AG Köln am 03.05.07 im Verfahren 266 C 430/06.
Die Praxis der HUK Coburg, den Unfallopfern den Reparaturkostenersatz vorzuenthalten und vom Nachweis der Weiterbenutzung über 6 Monate hinaus abhängig zu machen, wird deshalb mittlerweile auf breiter Front als rechtswidrig eingestuft.
Da ich bei meinen Recherchen sicher nicht alle zu dieser Thematik existierende Urteile gefunden habe, wäre ich dankbar, wenn die Leser diejenigen Entscheidungen, die mir entgangen sind, im Rahmen der Kommentare zu diesem Beitrag anfügen würden.
Auf diese Art und Weise werden sich dann hoffentlich diese rechtswidrigen Praktiken der HUK Coburg ausmerzen lassen.
Euer Willi Wacker
Das LG Bonn hat sich derzeit auch mit der Frage zu befassen. Die mündliche Verhandlung steht noch im Oktober an. Werde vom Ausgang berichten. Wer hat noch Urteile zu dem Thema in der Schublade?
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Und welchem "Genie" haben die Geschädigten (sowie deren Anwälte) wieder einmal jede Menge gewonnene Prozesse zu verdanken?
Trommelwirbel – Applaus !!
http://www.captain-huk.de/allgemein/bgh-urteil-144-tage-nutzungsausfallentschaedigung/#comment-1526
Harrsträubend = Rebhan = HUK-Coburg
Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil v. 26.09.2007, Aktz. 30 C 1342/07, ebenfalls gegen die HUK-Coburg entschieden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
@ Dr. Burkard:
Die Urteilsgründe des LG Hamburg (331 O 28/07 vom 24.o8.2007) stehen
hier.
hi robin huk
schau mal bei´´ huk coburgs fehlinterpretationen…´´(abgelegt in ´das allerletzte´)
der peter pan hats längst gewusst!
dass es der haarsträubend nicht drauf hat,ist bekannt.
didgeridoos,play loud!
Danke downunder.
Hier noch der Linkservice:
http://www.captain-huk.de/allgemein/huk-coburgs-fehlinterpretationen-der-bgh-rechtsprechung/