Wertminderung auch bei 7 Jahre altem Fahrzeug/AG Prüm verurteilt Allianz

Das Amtsgericht Prüm (6 C 522/06) hat mit Urteil vom 15.01.2008 im vereinfachten Verfahren gem. § 495 a ZPO die Allianz Vers.-AG verurteilt an den Kläger 200,00 € nebst Zinsen zu zahlen

Aus den Gründen:

Der Kläger hat gegen die beklagte Haftpflichtversicherung Anspruch auf Zahlung von 200,00 € als Ausgleich einer an seinem Pkw durch den Verkehrsunfall vom 09.06.2006 eingetretenen Wertminderung gem. §§ 1, 3 PflVG. Die Einstandspflicht der Beklagten für die Folgen des Verkehrsunfalls ist zwischen den Parteien dem Grunde nach unstreitig.

Das Gericht hat einen bestellten SV beauftragt, zu dem in dem Schadensgutachten vom 16.06.2006 aufgeführten Minderwert von 200,00 € Stellung zu nehmen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeug des Gerichts fest, dass der Pkw des Klägers beim Unfall eine Wertminderung in Höhe von 200,00 € erfuhr, die die Beklagte zu ersetzen hat, obwohl das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt 7 Jahre alt war und eine Laufleistung von 123.112 Km auf­wies.
Entgegen der Ansieht der Beklagten gibt es keinen Grundsatz, dass bei siebenjährigen Personenkraftwagen mit einer Laufleistung von 123.112 Km keine Wertminderung eintreten kann. Zwar kann eins Wertminderung bei uralten Fahrzeugen mit extrem hoher Kilometerleistung ausgeschlossen sein. Moderne Fahrzeuge befinden sich jedoch nach 7 Jahren allenfalls etwa in der Mitte ihrer durchschnittlich zu erwartenden Lebensdauer und moderne lassen allgemein bekannt Laufleistungen von weit über 200.000 Km erwarten.

Der vom Gericht bestellte Sachverständige B. hat im Gutachten vom 27.11.2007 nachvollziehbar festgestellt, dass die bereits vom Schadenssachverständigen im Gutachten vom 16.06.2006 ermittelte Wertminderung von 200,00 € dem Grunde und der Höhe nach bestätigt.

So das erfreulich kurze und knappe Urteil des AG Prüm.

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Eine Antwort zu Wertminderung auch bei 7 Jahre altem Fahrzeug/AG Prüm verurteilt Allianz

  1. Andreas sagt:

    Das Urteil ist nicht nur erfreulich, es ist auch richtig so.

    Denn wenn ich zwei identische Fahrzeuge habe, für die ich noch 3000,- oder mehr Euro bezahlen soll, dann entscheide ich mich natürlich für das unfallfreie Fahrzeug.

    Außer ich bekomme einen entsprechenden Preisabschlag. Und dieses Verhalten ist unabhängig von der Qualität der Reparatur und stellt, mit wenigen Ausnahmen, den Regelfall dar.

    Grüße

    Andreas

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