Herr Friedrich-Wilhelm Wortmann hat in der Zeitschrift „Der Sachverständige“ auch für das Restwert-Urteil des BGH vom 1. 6. 2010 – VI ZR 316/09 – [ Captain-Huk berichtete auch über das Restwerturteil ] eine Anmerkung verfasst. Die Chefredakteurin der Zeitschrift „Der Sachverständige“, Frau RAin. Elisabeth Jackisch, hat freundlicherweise auch für die Anmerkung einen Link zu diesem Blog herstellen lassen, so dass die Urteilsanmerkung auch dem hiesigen Leserkreis zur Verfügung gestellt werden kann. Auch für diese freundliche Zusammenarbeit bedanken wir uns recht herzlich. Nachstehend das veröffentlichte Urteil und die Anmerkung von Herrn Wortmann:
Zumutbarkeit der Annahme eines höheren Restwertangebots eines Fahrzeugs – DS 2010, 321