EuGH Nr. 22947/13 „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt die Freiheit der Meinungsäußerung über die Verantwortung der Portal-Betreiber.“

Folgenschweres EGMR-Urteil: Internet-Medien haften nicht für Kommentare Dritter

Die Diskussionen um die Verantwortung von Internet-Portalen für die Kommentare von Lesern sind so alt wie das Internet selbst. Nun gibt es erstmals ein verbindliches Urteil des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), das die Freiheit der Meinungsäußerung über die Verantwortung der Portal-Betreiber stellt.

Freiheit der Meinungsäußerung geht vor

Der EGMR gab den Beschwerdeführern recht und argumentierte in seiner Conclusio: Die Freiheit der Meinungsäußerung ist eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft und eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für jede Selbstverwirklichung des Individuums. Dabei geht es nicht nur um „Information“ oder „Ideen“, die positiv aufgenommen oder als harmlos oder als gleichgültig betrachtet werden, sondern auch um Aussagen, die schockieren, beunruhigen oder beleidigen. Das sind die Forderungen des Pluralismus, der Toleranz und Offenheit, ohne die es keine „demokratische Gesellschaft“ gibt.

Quelle: unzensuriert.at,   alles lesen: >>>>>>>>

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2 Antworten zu EuGH Nr. 22947/13 „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt die Freiheit der Meinungsäußerung über die Verantwortung der Portal-Betreiber.“

  1. virus sagt:

    goldseiten.de

    Internetzensur beschlossen
    07:10 Uhr | Vertrauliche Mitteilungen

    Berlins Machthaber haben sich ermächtigt, willkürlich Millionenstrafen über Internetfirmen verhängen zu können, die ihnen politisch unliebsame Inhalte veröffentlichen oder deren Verbreitung ermöglichen. Dabei wurde nicht definiert, um welche Inhalte es sich genau handelt und unter welchen Voraussetzungen diese als „verboten“ gelten sollen.

    (………..)

    Mit diesem Gesetz endet die Meinungsfreiheit und journalistische Freiheit in Deutschland!

    Es ist unfassbar, daß nun weder ein Aufschrei durch die Medienlandschaft geht noch daß das alle Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfende Kontrollgremium im Bundespräsidialamt Vorab-Bedenken geltend macht.

    Sie alle schweigen bei dem nach Auffassung kritischer Köpfe wohl größten totalitären geistigen Ermächtigungsgesetz der Nachkriegsgeschichte. Besonders interessant ist auch, daß ein solch umstrittenes und problematisches Ermächtigungsgesetz den gegenwärtigen Bundestag weitgehend „beanstandungsfrei“ passieren kann.

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