UNBERECHTIGTE KÃœRZUNG / STREICHUNG BEIM SCHADENERSATZ

  EINZELFALL  ? ODER STECKT SYSTEM DAHINTER  ?

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Immer mehr Versicherer bedienen sich, wie ich sie nenne, professioneller „Schadenminimierer" um berechtigte Schadenersatzpositionen der Geschädigten zu minimieren, bzw. gänzlich zu streichen.

Hier eine Stellungnahme an den eintrittspflichtigen Versicherer:

München, xx.xx.xxxx

Schädiger- Versicherung : xxxxxxxxxxxxx
Schadennummer: xxxxxxxxxxxxx

Stellungnahme zu vorgenommenen Abzügen betreffend unser Gutachten xxxxxxxx

Auftrag:

Sie erteilten uns am xx.xx.xxxx den Auftrag, zu den vom Versicherer vorgenommenen Abzügen Stellung zu nehmen.
Am gleichen Tage erhielten wir von Ihnen den Schriftverkehr zu diesem Vorgang.

Vorwort:

Gemäß unseren AGB (Preisblatt/Anmerkung/ Satz 4) sind Stellungnahmen für zu Unrecht angegriffene Gutachten kostenpflichtig.

Zur „Prüfung Gutachten der „Firma ControlExpert " vom 10.04.2007

mit dem Aktenzeichen dieser Firma: 70 07-163476 1_

Vorgangsnummer 704571

Name des Prüfers: Anonym, keine Angabe

1.) Zu den Kürzungen bei den Stundenlöhnen:

Die vorgenommenen Kürzungen bei den Stundenverrechnungssätzen sind gemäß der BGH- Entscheidung vom 29.04.2003 AZ VI ZR 398/02 nicht gerechtfertigt.

Hierauf haben wir bereits in unserem Gutachten unter XVII. Bemerkungen zu den Stundenverrechnungssätzen eindringlich hingewiesen.

Daher weiß auch die Sachbearbeiterin der Versicherung, Frau B. von der Unrechtmäßigkeit einer solchen Vorgehensweise.

Die vorgenannte Rechtsprechung ist auch der Firma „ControlExpert" bekannt, trotzdem wird hier zum Wohle der Versicherung gekürzt.

Im gegenständlichen Fall haben wir mit den ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen der xxxxx- Vertragshändler in München kalkuliert.

Die von der Firma „ControlExpert" angesetzten Stundensätze liegen im Übrigen noch erheblich unter den, von der Firma Dekra bereits im Mai 2005 ermittelten „mittleren Stundensätzen" für die Region PLZ 81675.

Auch diese Zahlen sind der Firma „ControlExpert" hinlänglich bekannt, denn sie wurden (zumindest bis zum 30.09.2005) ausschließlich unter folgender Web- Adresse veröffentlicht:

www.controlexpert.de/stundensaetze/StundenSaetze.aspx

Zu den vorgenommenen Abzügen:

1.) Bei den Arbeitslöhnen:

siehe vorstehende Ausführungen Abzüge nicht gerechtfertigt

2.)Bei den Lackierungskosten:

siehe vorstehende Ausführungen Abzüge nicht gerechtfertigt

3.) Abzug Farbmusterblech/ Mischanlage

zwingend erforderlich und üblich
und nach BGH- Rechtsprechung auch bei fiktiver Abrechnung
zu erstatten Abzüge nicht gerechtfertigt

4.) Abzug Verbringungskosten:

im gegenständlichen Fall wurde die Verbringung zum
Lackierer mit einer Stunde, sowie die weitere Verbringung
zur Erneuerung der Werbung mit ebenfalls einer Stunde
angesetzt.

Verbringungskosten sind gem. BGH- Rechtsprechung
auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten, .daher sind Abzüge nicht gerechtfertigt

ebenso folegnde Oberlandesgerichte:

OLG- Dresden, AZ: 13 U600/01 / OLG Düsseldorf, DAR 2002,68 / OLG Hamm, AZ: 13u135/97 /
OLG Koblenz, NVZ 98,465

5.) Abzug Fahrzeugreinigung:

fällt regelmäßig nach durchgeführter Reparatur an, daher Abzüge nicht gerechtfertigt

6.) Abzug Prüfposition (Hinterrad)

eine Sichtprüfung von außen führte bereits der Unterzeichner
durch und stellte Kontaktspuren an der Reifenflanke außen
fest, deshalb ist der Reifen zu demontieren und von innen
auf Schäden (Gewebebruch) zu prüfen, daher sind auch hier Abzüge nicht gerechtfertigt

3.) Zusammenfassung:

Wir haben unser Gutachten technisch einwandfrei und vor allem rechtskonform erstellt.
Abzüge sind daher k e i n e s f a l l s gerechtfertigt.

Nach unserer Meinung wurde die Firma „ControlExpert" zu dem Zweck installiert, damit einige Versicherungen die unfallgeschädigten Opfer entschädigen, entgegen höchstrichterlicher und ständiger Rechtsprechung.

Dies erklärt auch die Tatsache, dass in diesem „amtlich erscheinenden Prüfbericht" jeglicher Hinweis auf den Verfasser dieser sog. „Prüfung Gutachten" fehlt, wahrscheinlich schämt er sich selbst einer solchen Vorgehensweise.

Der zertifizierte Sachverständige

Eberhard Planner

Nachwort des Verfassers:

Offensichtlich bedienen sich immer mehr Versicherungen solcher Schadenminimierer.
Hier noch einige Meinungen dazu aus Presse, von renommierten Anwälten und Verbrauchern:

In www.Stern.de vom 06.04.2004 bezeichnet Rechtsanwalt Jochen Pamer aus Wassertrüdingen diese Vorgehensweise als "…trickreiche Abzocke der Versicherungen"

Der namhafte Jurist Jürgen Gebhardt vom deutschen Anwaltsverein, führt zu einer solchen Vorgehensweise aus:.

„Ich würde zumindest mal prüfen, in den Fällen, wo der BGH das ausdrücklich entschieden hat, beispielsweise mit den mittleren Stundenverrechnungssätzen. Da sollten sich die Kollegen oder
die Geschädigten überlegen, ob sie nicht Strafantrag wegen Betrugs stellen, denn das halte ich für einen Betrug."

Nachzulesen unter: www.plusminus.de

Kommentar in www.captain-huk.de

Zitat (zum Schmunzeln, wenn es nicht so ernst wäre) in einem dort:
„…Tatsächlich haben diese "Experten" nur das zu schreiben, was die Auftraggeber vorgeben und es ist längst überfällig, einer solchen Vorgehensweise mit allen Mitteln Einhalt zu gebieten, zumal unterstellt werden darf, dass ihnen die Gesetzwidrigkeit ihrer Aktivitäten durchaus bekannt sein dürfte, wie auch die Tatsache, dass sie Rechtsfragen abhandeln, die nicht zu ihrem Aufgabenkreis gehören.
Ein Richter soll in einem Rechtsstreit solchen Bestrebungen, mit eine Schaden-/Reparaturbericht den Schadenersatzanspruch zu verkürzen, in einer öffentlichen Sitzung wirkungsvoll entgegengetreten sein. Zu der Ermittlung der berücksichtigten Verrechnungssätze konnte der Sachverständige keine glaubwürdigen und nachvollziehbaren Erklärungen anbieten, worauf der Richter ihn gefragt haben soll, ob er nicht auch erfolgreich als Maler beruflich seine Brötchen besser hätte verdienen können.
Der angesprochen Experte soll dann etwas hilflos dreingeschaut haben, worauf dann der Richter erklärt haben soll, dass er im Streichen ja doch schon eine gewisse Professionalität an den Tag gelegt habe.
„Dem ist nichts hinzuzufügen, weil es zeigt, auf welchem Niveau immer noch versucht wird, Schadenersatzansprüche zu reduzieren."
============================================================================================================================

Anmerkung des Verfassers:

Bei der Beurteilung dieser ungeheuerlichen Vorgehensweise schließen wir uns der Meinung des vorgenannten Juristen an.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dieser Versicherung um einen einmaligen Ausrutscher der Sachbearbeiterin handelt, daher nenne ich den Namen der Gesellschaft vorerst nicht.
Sollten mir jedoch weitere Fälle dieser Art bekannt werden, nenne ich hier „ Ross und Reiter",
wie dies auch alle Kollegen machen sollten, denen solche Machenschaften bekannt werden.

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61 Antworten zu UNBERECHTIGTE KÃœRZUNG / STREICHUNG BEIM SCHADENERSATZ

  1. Jahre, Thomas sagt:

    Hallo SV-Kollegen,

    bei uns häufen sich diese obskuren Prüfberichte. Neben car expert, DEKRA, Contol Expert, HP Claimcontroling… hat auch die Allianz ein eigenes „Prüfprogramm“ im Angebot.
    Wir sind der Meinung, daß hier doch die Juristerei eingeschaltet werden müßte, denn es handelt sich m.E. um
    vorsätzlichen Betrug. Einige Kollegen unserer Region sind diesbezüglich am Überlegen.

    Thomas Jahre

  2. E.Planner sagt:

    @ Jahre Thomas
    auch meine Meinung!
    wollte nur mal die Ansichten der Kollegen abchecken, offensichtlich haben die momentan zu viel zu tun, anders kann ich mir deren Zurückhaltung bei den Kommentaren nicht erklären.
    Oder liegt es an der Angst vor eventuellen Repressalien, oder gibt es tatsächlich nur noch eine Handvoll wirklich unabhängiger KFZ- Sv

  3. Beckmann sagt:

    Erpressungsversuche der HUK bei Sachverständigen?

    Moin Planner,

    Repressalien??

    Besser Erpressungsversuche oder wie willst Du dazu sagen

    Zitat “ …bis dahin müssen wir auch die Erstattung des SV Honorars zurückstellen“.

    Noch Fragen?

  4. virus sagt:

    Wenn man vorsätzlichen Betrug nachweisen will, müssen die Fälle gesammelt werden, um sie dann zur Anzeige zu bringen.
    Ansonsten bleibt nur dem jeweilig betroffenen Geschädigten, seinen Anspruch im zivilen Verfahren einzuklagen.

    Aber vielleicht erkennt ja mal ein Richter in so einem Verfahren den vorsätzlichen Betrug und schaltet die Staatsanwaltschaft ein.

    MfG virus

  5. BWESOR sagt:

    Wir haben die HUK-Schreiben zur Staatsanwaltschaft gegeben und nach 9 Monaten wurde die Anzeige eingestellt.

    Anzeige doch einmal ein Schaden-Team ohne Namen und Unterschrift, das wurde behandelt wie eine Anzeige gegen Unbekannt. Aber wir versuchen es gerade nocheinmal in einer anderen Stadt. Vielleicht haben wir da Glück.

  6. CWESOR sagt:

    Lese gerade in der Unfallregulierung:

    Das OLG Düsseldorf hat klargestellt, dass die Wartezeit auf die Akte keinen Einfluss af den Ausfallschaden hat. Das Risiko der längeren Ausfalzeit ist Sache daessen, der sich in der Akte vergewissern möchte, also Sache der Versicherung.
    OLG Düsseldorf vom 22.01.2007 Az:I-1U 151/06

    Das trifft auch auf das fällige abgetretene Honorar zu.

  7. Heinzelmännchen sagt:

    OLG Düsseldorf Az:I-1U 151/06

    Hier im Volltext!

    Grüße
    HM

  8. DWESOR sagt:

    Heinzelmännchen danke, so ein schönes Urteil hat es in München vor vielen jahren schon gegeben. Damals gab es 185 Tage Nutzungsausfall.

    Die Ermittlungen sind nicht abgeschlossen, dient nur als Schutzbehauptung um nicht pünktlich zu zahlen. Nach 4 Wochen weis jeder Unfallbeteiligte was Sache war.

    Heute antwortet die Allianz auf einen Unfall vom 14.11.2006 die Polizeiakte ist noch nicht gekommen, der Sachbearbeiter bei der Polizei ist krank. Wie wenns nur einen Polizisten gäbe.

    Es gibt für mich daher nur eine Annahme, böswillige Absicht und Strategie. Denn wenn die Partnerwerkstatt sofort angeboten wird, dann ist keine Ermittlungsakte erforderlich. Dort kann sich die Versicherung sofort entscheiden.

    Mir werden die Anwälte immer unverständlicher, da wird gewartet auf den St.-Nimmerleinstag bis eine Klage eingereicht wird. Obwohl bekannt ist bei Klageeinreichung kommt oft unverhofft schnell Geld. Denken die eigentlich an die Mandanten die in Not sind.

  9. ewesorin sagt:

    Wir denken an nichts anderes, eine Versicherung will nach einer Reparatur im Rahmen eines 130% Falles mit vorliegender Rechnung erst nach Ablauf eines halben Jahres die Differenz zu dem bisher bezahlten WBW ,verringert um das höchste Kaufangebot aus dem Internet für das beschädigte Fahrzeug,und den nachgewiesenen Reparaturkosten ausgleichen. Der AST kann die fehlenden Kosten nicht aus eigenen Mitteln vorschießen und erhält keinen Kredit, weshalb die Werkstatt das Fahrzeug solange auch nicht herausgeben will.Bleibt der Ausfalltagessatz und die Standgebühr eigentlich auch über solange Zeiträume konstant?

  10. virus sagt:

    Hi, D-WESOR,

    die Abtretung an Erfüllungs statt hat bei der Allianz Wunder gewirkt.

    Kann ich nur empfehlen.

    virus

  11. DWESOR sagt:

    verwenden wir schon lange, wunder erleben wir deshalb auch nicht. wenn der AST schuld ist verlieren wir unseren prozess. das risiko ist mir zu hoch.

  12. fWESOR sagt:

    @ewesorin
    Denke in den 6 Monaten bleibt der Nutzungsausfall und das Standgeld erhalten. Lediglich haben wir beim Standgeld einen Teil verloren. Die Werkstatt verlangte pro Tag 15 €, der Richter kürzte es auf 90 € pro Monat. Die Begründung ist einleuchtend gewesen. Ein Garagenstellplatz kostet ca. 90 pro Monat.

  13. RA Schepers sagt:

    Eine kleine Anmerkung zur Ermittlungsakte.

    IN den meisten Fällen sichert die Polizei keine Spuren vor Ort, sondern nimmt lediglich die Aussagen der Beteiligten sowie der Zeugen auf.

    Die Aussage der Beteiligten ist in der Unfallregulierung aber schon bekannt. Dann hilft die Polizeiakte meist nicht weiter. In den Fällen kann man direkt Klage einreichen.

  14. Versicherungsfuzzi sagt:

    In den meisten Fällen, die mir bekannt sind, wird die nur dann auf die E-Akte gewartet, wenn entweder die Angaben des Anspruchstellers und des Versicherungsnehmers sich widersprechen oder der Versicherungsnehmer gleich ganz darauf verzichtet, den Schaden bei uns zu melden, obwohl er dazu regelmäßig aufgefordert wird.

    Sie denken nicht, wie oft die Kunden wochenlang nicht auf unsere Schreiben reagieren und selbst beim Androhen einer Versicherungsschutzversagung nichts melden. Wenn man sie dann endlich erreicht heißt es: „Ich bin doch nicht schuld. Ich will nicht, dass Sie etwas zahlen, also melde ich auch keinen Schaden.“
    Da kann man sich nur die Haare raufen.
    Mit etwas Glück ist der VN anwaltlich vertreten und der Anwalt sendet irgendwann eine Kopie seines Anspruchsschreibens. Dann weiß man wenigstens was aus Sicht des VN am Unfallort los war.

    Die Beiträge oben zeigen, dass es nicht ausreicht, nur eine Seite des Schadens zu sehen.

    Es gehören – wie schon oft geschrieben – mehrere Seiten dazu. Und die Ansicht des „Gegners“ bleibt dem SV und dem Anwalt eben in der Regel verborgen.

    An die Herren Rechtsanwälte:
    Ich wäre Ihnen ausgesprochen dankbar, wenn Sie hier klarstellen würden, wie mühselig es zum Teil sein kann, eine Ermittlungsakte anzufordern. Wie oft erinnert werden muss und wie oft von der StA der Antwort kommt, dass die Akte noch nicht abkömmlich sei.

    Man sieht es am besten daran, dass manche Akten zu 30% aus Akteneinsichtsersuchen der beteiligten Versicherer, Krankenkassen, Rechtsanwälte usw. sind.

    Wer hier an „böse Absicht“ usw. denkt, schaut zuviel Kino.

    Für solche Spielereien habe ich keine Zeit! Wirklich nicht.

  15. downunder sagt:

    hallo versicherungsfuzzi
    akteneinsicht ist eine wichtige sache gerade dann,wenn der versicherer keinerlei info von seinem vn erhält;das ist unbestritten!
    mein anwalt konnte schon so manche regulierung beschleunigen,indem er die akten besorgte.
    aber:gerade bei der huk-coburg ist die üble praxis anzutreffen,den regulierungsverzug durch völlig unsinnige akteneinsichtsforderungen hinauszuzögern!
    jeder polizeilich aufgenommene unfall wird im kurzsachverhalt im neuigkeitenbuch bei der pi eingetragen;lichtbilder der pi werden nach spätestens 3 monaten gelöscht!
    jeder halbwegs gescheite anwalt weiss das und besorgt sich diese dokumente und beweisurkunden sofort per fax und telefonanruf bei der pi.
    jede versicherung könnte das auch,wenn sie wirklich die regulierung beschleunigen wollte!
    mein anwalt hat in 95% aller fälle schon am nächsten tag den kurzsachverhalt vorliegen und fahrt dann auf die regulierungsverweigerungspraxis der huk voll ab:wissen ist halt macht!
    der satz in einem schreiben der huk“unser vn schildert den hergang abweichend“ führt dann schon mal zu einer strafanzeige.
    besonders pikant:bei solcher gelegenheit kam schonmal raus,dass die aussage der huk gelogen war.
    didgeridoos, play loud!

  16. RA Schepers sagt:

    In der Regel macht die Polizei keine Bilder vor Ort, nimmt auch sonst keine Spuren auf. Lediglich die Angaben der Beteiligten und evt. Zeugen werden aufgenommen.

    Die Angaben der Geschädigten sind schon aus dem Anspruchschreiben bekannt. Die Angaben des VN meist aus der Schadenmeldung. Wenn die Schadenmeldung fehlt aus den Gründen, die Versicherungsfuzzi genannt hat („Ich bin nicht schuld“), hilft die E-Akte auch nicht weiter. In der Regel zahlt die Versicherung dann auch nach Akteneinsicht nicht. Dann kann ich auch sofort Klage einreichen.

    Wenn aus der E-Akte objektive Informationen zu erwarten sind, ist die Situation bei streitigem Sachverhalt natürlich anders. Aber auch da ist erst mal zu klären, inwieweit der Sachverhalt streitig ist. Die Aussage, der VN meint, nicht haften zu müssen bzw. nicht schuld zu sein, reicht nicht aus.

    Einsicht in die E-Akte ist nur sinnvoll, wenn TATSACHENFESTSTELLUNGEN zu erwarten sind, die ohne Akteneinsicht nicht oder nicht so schnell zu erwarten sind. Und selbst dann, wenn der Geschädigte sagt, der Unfall ist so passiert, wie ich das schildere, auch wenn Zeugen etwas anderes sagen, dann mache ich die Ansprüche auch geltend. Ebenso verweigert die Versicherung die Regulierung, wenn VN bei seiner Version bleibt. Warum dann ein halbes Jahr (oder mehr) auf die E-Akte warten, wenn es doch zu einem Prozeß kommt. Dann lieber sofort klagen.

    P.S. Auch wenn ich in der Regel nicht die E-Akte anfordere, halte ich mich für halbwegs gescheit.

  17. fWESOR sagt:

    10.05 00,02Uhr Sehr sachlich geschrieben von Versicherungsseite.
    Aber erklären sie doch bitte wie es dann dazu kommt, beim ersten Anruf des Geschädigten bereits zu erklären fahren sie in unsere Partnerwerkstatt und alle Angebote die bei einer Schadenmeldung bekannt gegeben verkündet werden. Hier zeigt sich doch deutlich nur eins zählt, die Strategie. Die Geschädigten zu Vertragspartnern der Versicherung lenken und alleine versuchen zu bestimmen.

    Wir haben Tonbandaufnahmen von Erstgesprächen der Schadenmeldung durch den Haftpflichtgeschädigten. Es wurden ihm sofortige Reparatur in der Partnerwerkstatt am Telefon versprochen.

    Er fuhr nicht in die Partnerwerkstatt und wir machten ein Schadensgutachten sandten es an die Versicherung. Prompt kam der Brief ihre Daten werden bei uns gespeichert. Fragebogen für Anspruchsteller an den Geschädigten sofort ausgefüllt und zurück. Ab da war Ruhe. Klage eingereicht, Tonband als Beweis angekündigt, der Richter:“Haben sie den Gesprächspartner von der Aufzeichnung unterrichtet und hat dieser auf dem Tonband hörbar zugestimmt?“ Ehrliche Antwort von uns:“Nein haben wir nicht, wir wollten ja einen Beweis für das unrechtmäßige Handeln der Versicherung erbringen!“ Der Richter dann lassen wir das Tonband nicht als Beweismittel zu.

    Neuer Versuch in einem anderen Anspruch: „Wir zeichnen diesen Anruf auf Tonband auf, sind Sie einverstanden?“
    Antwort vom Schadencenter: „Nein,wenn sie ihre Anschrift bekanntgeben senden wir ihnen einen Fragebogen zu.!“

    Also liebe Anspruchsgegner, sie wissen sehr wohl alles nur am Telefon oder in der Werbung und so verpacken das der Kasko- vom Haftpflichtschaden nicht vom Verbraucher getrennt betrachtet wird. Sie haben in der Versicherung clevere Leute für gutes Geld sitzen. Darum gestehen sie dem Geschädigten auch seine Helfer (Gutachter*Anwalt) zu und machen vorsätzlich dem ahnungslosen Geschädigten nicht noch mehr Not, als die meisten sowieso schon haben. Dennen ihr Arbeitsleben kommt durcheinander, wenn das Auto nicht mehr zum fahren ist.

    Dann noch die Argumentation ihrer technischen Mitarbeiter in den Werkstätten. „Wenn sie DEN rufen bekommen sie so schnell kein Geld. Der steht bei uns auf der schwarzen Liste!“ Wenn man mit den freien Kollegen so spricht, hat jeder für sich schon über sich so etwas gehört. Fragt man den Werkstattinhaber, machen sie mir den Zeugen für diese Aussage des Versicherungsmitarbeiters? Nein, das möchte ich nicht, dann bekomm ich ja noch schlechter mein Geld von dennen!

    Sie verteidigen ihren Geldsack mit allen legalen und unlegalen Mitteln.

    Und das nenen sie zu nächtlicher Stunde, Spielereien.

    Das sind keine Spielereien, das ist die Wirklichkeit in der Schadensregulierung. Wir starten gerade einen Versuch mit versteckter Kamera, vielleicht schaffen wir es bis zum Fernsehen. Dann wird ein Pressesprecher wieder vor dem Publikum stottern und stammeln. Aber für Geld macht jeder was.

    Noch etwas zur Akteneinsicht, dort findet man die Behauptungen sehr wenig, dass der Versicherungsnehmer keine Angaben gemacht hat.

  18. Versicherungsfuzzi sagt:

    Zitat:“Aber erklären sie doch bitte wie es dann dazu kommt, beim ersten Anruf des Geschädigten bereits zu erklären fahren sie in unsere Partnerwerkstatt und alle Angebote die bei einer Schadenmeldung bekannt gegeben verkündet werden. Hier zeigt sich doch deutlich nur eins zählt, die Strategie.“

    Nein, hier zeigt sich, dass trotz aller Tonbandaufnahmen vielleicht nicht genau zugehört haben.

    Wenn der Geschädigte beim SEINEM ersten Anruf auf ein Servicepaket hingewiesen wird, dann ist entweder die Haftung schon klar, weil der VN den Schaden schon vorher gemeldet hat. Oder er wird darauf hingewiesen, dass er im Falle einer Haftungsquote oder seines alleinigen Verschuldens natürlich die Kosten für die Reparatur selbst zu tragen hat. Nicht anders, als wenn er die Reparatur in einer anderen Werkstatt in Auftrag gibt.

    Zitat: „Noch etwas zur Akteneinsicht, dort findet man die Behauptungen sehr wenig, dass der Versicherungsnehmer keine Angaben gemacht hat.“

    Bitte lesen Sie genauer! Ich habe nie gesagt, dass der VN bei der Polizei keine Angaben macht, sondern bei der Versicherung! Bei der Polizei schildert er es in der Regel ausführlich, denn er wähnt sich ja im Recht. Gerade darum wird ja auf die Akte gewartet!

    @RA Schepers:
    Zitat „Wenn die Schadenmeldung (…), hilft die E-Akte auch nicht weiter. (…) Dann kann ich auch sofort Klage einreichen.“
    Stimmt so nicht ganz. Die Meldung unseres VN, genau wie Ihres Mandanten sind reine Laien-Schilderungen, die mal richtiger und mal weniger richtig sind. Die von der Polizei festgehaltenen Sachverhalte sind (jedenfalls meistens) sachlich richtig und die Aufregung der Beteiligten ist herausgefiltert.
    Damit kann man wesentlich mehr anfangen. Ich würde jedenfalls nur auf Grundlage dessen, was der Mandant mir schildert, nicht in die Klage gehen.

    Zum Thema „sofort klagen“: Leider habe ich immer öfter den Eindruck, dass nicht aus Gründen der altruistischen Hilfsbereitschaft geklagt wird, sondern der schnellen Gebühren wegen. Wurde so auch schon in Fachblättern propagiert nach Einführung des RVG.

    Nach meiner Erfahrung hilft da nur das sofortige Anerkenntnis und Kostenantrag.
    Wenn der Kollege dem dritten Mandanten erklären musste, warum er zwar im Recht ist aber die Kosten für die Klage trotzdem selber zahlen muss, herrscht Ruhe…

  19. downunder sagt:

    hiv ersicherungsfuzzi
    wieviele kostenbeschlüsse zulasten von huk-versicheungsnehmern soll ich hier veröffentlichen?
    nur zehn ausgesuchte,oder alle?
    der kläger trägt die kosten nie,weil die huk schon durch ihre rechtswidrigen kürzungen alleine immer anlass zur klageerhebung gegeben hat.
    mir ist keine einzige kostenentscheidung zulasten eines klägers bekannt.
    didgeridoos,play loud!

  20. gWESOR sagt:

    versicherungsfuzzi um 1.54

    Sehr schön Ihre Wortspiele mit dem genau hinhören..

    Sie können sich sicher sein, das wir genau hinhören was der Schadenservice von sich gibt. So wie es Sie beschreiben könnte man noch etwas Wahrheit heraushören.

    Egal wo Sie sitzen, alles was von der Versicherung ausser Geld kommt, ob mündlich, schriftlich oder in Person dient nur einem einzigen Zweck den Schadenersatzansprüchen entgegen zutreten und gar nicht oder so niedrig wie möglich auszugleichen.

    Warum ist die ganze Regulierungsstrategie denn darauf ausgelegt, den Geschädigten in jeder Art und Weise von Anfang an zu bedrängen. Ob es die Telefonanrufe bis Abends 20 Uhr, ob es die Briefe vom gleichen Tag sind: Fahren Sie in unsere Partnerwerkstatt dort erhalten sie einen Ersatzwagen, das Auto wird gewaschen,(wo anders wird es auch gewaschen) rufen sie uns an damit wir ihnen einen Ersatzwagen stellen können oder der Nutzunsausfall beträgt – 99 € pro Tag (gibt es ab 500er Mercedes) an den Kleinwagenfahrer werden 25 € ausbezahlt. Wo kann unser Sachverständiger ihr Auto besichtigen das ist kostenlos für sie. Wir verzichten auf ein Gutachten, wenn sie Fragen haben rufen sie an unter 01802 kostet sie nur 14 Cent, Mit „kostenlos“ beginnt die Lüge. Alles was sie tun kostet Geld.

    Kennen sie diese Briefe alle nicht, stammen die vielleicht sogar aus ihrer Feder!

    Bitte tun sie doch nicht so scheinheilig als würden sie froh darüber zu sein an den Geschädigten etwas auszuzahlen. Die Falschheit wie sich die Versicherungswirtschaft dem Geschädgten gegenüber benimmt ist das verwerfliche an der Sache. So tun als wollte man sich um das Opfer kümmern und dann handeln wie ein Leichenflederer.

    Ob das ein Schadenersatzanspruch ist oder die Leistung aus einer Kapitalversicherung. Vorher haben sie nach Vertrag kassiert und hinterher haben sie tausend Gründe warum der Vertrag nicht erfüllt werden kann.

    Die ganzen Klagevorbbringen verursachen doch nur die Versicherungen weil sie die Leistungen nicht oder gekürzt erbringen wollen.

    Sonst gäbe es doch das Alles hier nicht.

  21. RA Schepers sagt:

    @Versicherungsfuzzi

    „Zum Thema “sofort klagenâ€?: Leider habe ich immer öfter den Eindruck, dass nicht aus Gründen der altruistischen Hilfsbereitschaft geklagt wird, sondern der schnellen Gebühren wegen. Wurde so auch schon in Fachblättern propagiert nach Einführung des RVG.

    Nach meiner Erfahrung hilft da nur das sofortige Anerkenntnis und Kostenantrag.
    Wenn der Kollege dem dritten Mandanten erklären musste, warum er zwar im Recht ist aber die Kosten für die Klage trotzdem selber zahlen muss, herrscht Ruhe…“

    Ich versuche seit Jahren in Telefonaten, die Angelegenheit doch noch ohne Klage vom Tisch zu bekommen. Diese Telefonate werden nicht bezahlt.

    Es sind immer und immer wieder die gleichen Positionen, über die diskutiert wird. Ich klage auch für 5,- €. Daß ich bei einem Prozeß mit diesem Streitwert „draufzahle“ (obwohl die Versicherung die Kosten trägt), dürfte klar sein. Trotzdem klage ich, im Interesse meiner Mandanten.

    Irgendwann habe ich die Nase voll. Dann Klage ich nach Fristablauf ohne vorherige Korrespondenz, Anrufe oder ähnliches. Wenn ich dann den vollen Schadenbetrag einklagen kann, freue ich mich natürlich. Sofortiges Anerkenntnis kommt bei Versicherungen nicht vor. Bisher mußte ich meinen Mandanten nicht erklären, wieso sie zwar Recht haben, aber trotzdem die Kosten tragen müssen.

    Aber inzwischen mußten die Versicherungen ihren VNs erklären, warum es wegen 5,- € zu einem Prozeß gekommen ist, warum sie bei Gericht erscheinen müssen, obwohl das klar ist, das sie an dem Unfall Schuld haben usw.

    Der VN ist Kunde der Versicherung. Am Wohlwollen des Geschädigten ist die Versicherung nicht interessiert. Aber am Wohlwollen des Kunden.

    Vielleicht wird auf diesem Wege der eine oder andere Versicherer wieder „vernünftig“.

  22. SV Hochmuth sagt:

    Warum immer wieder über Details diskutieren ?

    Fast alle Versicherungsargumente können stets pauschal beantwortet werden:

    Nach rechtlichen Gesichtspunkten hat die Schädigerseite grundsätzlich keine Rechtsposition, über den Schadenersatz (und dessen Höhe)zu bestimmen oder die Dispositionsfreiheit des Geschädigten einzuschränken.

    Dies gilt auch für die Versicherung der Schädigerseite.

    Kann man täglich den Urteilsbegründungen in der einen oder anderen Formulierung entnehmen.

    Die einzige Aufgabe des Schädigers ist es, den entstandenen Schaden auszugleichen – sonst nichts!

    Wer würde sich z.B. vom Unfallgegner direkt vorschreiben lassen, dass das Fahrzeug in der Werkstatt des Unfallgegners instand zu setzen ist?
    Wer würde mit dem Unfallgegner über die Höhe der Lohnkosten seiner markengebundenen Fachwerkstatt diskutieren?

    Das aktiv praktizierte Schadensmanagement der Versicherer bewegt sich weit ausserhalb des rechtlichen Rahmens.

    Deshalb ist der Grundgedanke aus „Australien“ genau der Richtige – warum mit Leuten verhandeln, die jeglichen Bezug zum Rechtssystem verloren haben?

    Den Schädiger grundsätzlich direkt in Anspruch nehmen.
    Soll der sich doch mit seinem Vertragspartner, der (zahlungsunwilligen) Versicherung, auseinandersetzen.

    Vor allem wäre dies auch der schnelleren Wahrheitsfindung zum Unfallhergang dienlich.
    Der Schädiger würde sich bestimmt genau überlegen, ob er gewillt ist, die meist (bei seiner Versicherung) schnell dahergesagte Teilschuld des Unfallgegners dann auch tatsächlich selbst gerichtlich durchzuziehen.

    Würde so nebenbei noch viele Prozesse im Keim ersticken.

  23. Rebhan sagt:

    Hat es eigentlich einen bestimmten Grund, dass Peter Pan kein Autor mehr ist?

  24. nur mal so sagt:

    @downunder
    hallo, ich habe mal gegoogelt und unter http://www.adac.de Informationen gefunden, wie in Australien Autounfälle abgewickelt werden. Originaltext:

    „Schadensabwicklungen mit australischen Versicherungen können langwierig und schwierig sein. Bei umfassender Regulierung ist mit einer Dauer von mehreren Jahren rechnen.
    In Australien gewährt in erster Linie die eigene Versicherung den Schadensersatz. Die eigene Versicherung entscheidet dann selbst, ob Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend macht. Bei der eigenen Versicherung ist meist eine Selbstbeteiligung zu bezahlen, diese entfällt nur, wenn die Schuld einwandfrei beim Unfallgegner liegt. Falls der eigene Versicherer verzögert, kann die Haftpflichtversicherung des Gegners subsidiär in Anspruch genommen werden.
    In der Regel sind australische Versicherungen zur Vermeidung eines langwierigen Regulierungsprozesses bemüht, kurzfristig einen umfassenden Pauschalersatz zu leisten.
    Zur Beschleunigung und in schwerwiegenden Fällen ist die Einschaltung eines australischen Rechtsanwalts zweckmäßig. Außergerichtliche und prozessuale Kosten werden in Australien bei Sachschäden nicht und bei Personenschäden nur begrenzt erstattet.
    Erforderlichenfalls ist der Unfallgegner direkt zu verklagen, da eine unmittelbare Klage gegen dessen Kfz-Versicherung generell nicht möglich ist. Soweit die Deckung durch die eigene Versicherung reicht, sind Ansprüche gegen den Unfallgegner ausgeschlossen. Darüber hinaus bleibt die Haftung bestehen…“

    Tja, da möchte ich doch zu gerne mal sehen, wie downunder in Australien als Sachverständiger den dortigen Versicherungen zeigt wo es langgeht…

  25. stebhenne sagt:

    Grund kann man aus dem Beitrag Totalschaden herbeigerechnet im 53. Kommentar von Veronikaderlenzistimmernochda herauslesen 15uhr19 (glaube ich).(man könnte auch sagen Marktwirtschaft)
    Also immer schön den Namen ändern wenn fundierte und dadurch mitunter versicherungsgefährliche Beiträge gepostet werden!

  26. Versicherungsfuzzi sagt:

    SV Hochmuth:
    Zitat: „Nach rechtlichen Gesichtspunkten hat die Schädigerseite grundsätzlich keine Rechtsposition, über den Schadenersatz (und dessen Höhe)zu bestimmen oder die Dispositionsfreiheit des Geschädigten einzuschränken.“

    Wie kommen Sie denn auf die Idee?
    Selbstverständlich steht es jedem Anspruchsgegner frei, jeden gegen ihn erhobenen Anspruch sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu bestreiten.

    Wenn Ihre Ansicht richtig wäre, bräuchten wir weder Gerichte noch Sachverständige, sondern nur Container mit Geldscheinen, aus denen sich jeder nimmt, was er will.

    Sorry, aber sie widersprechen knapp 2000 Jahren Rechtsgeschichte…

    Zitat: „Fast alle Versicherungsargumente können stets pauschal beantwortet werden“

    Ja, je pauschaler, desto besser…
    Denn wenn man sich mit Details auseinandersetzt, gerät man in Gefahr, dass einem die Argumente ausgehen.

    Zitat: „Deshalb ist der Grundgedanke aus “Australienâ€? genau der Richtige – warum mit Leuten verhandeln, die jeglichen Bezug zum Rechtssystem verloren haben?“

    Gute Frage…

  27. Versicherungsfuzzi sagt:

    @RA Schepers & downunder
    Mein Beitrag bezog sich ausschließlich auf die Fälle, von denen wir weiter oben gesprochen hatten: Es wurde noch gar nicht reguliert, weil keine Meldung oder keine Ermittlungsakte vorliegt.
    Wenn in solchen Fällen zu schnell geklagt wird, gibt es sehr wohl sofortige Anerkenntnisse / Kostenabweisungen.

    Mehr noch: da kann ein Kläger sogar mit der Hauptforderung auf die Nase fallen, wenn er es denn gar zu eilig hatte und dem Versicherer keine ausreichende Prüfungsfrist eingeräumt hat.

    Sie haben Recht in den Fällen, in denen bereits ein Teil reguliert wurde und ein Teil abgelehnt. Da scheidet das Anerkenntnis aus. Und da ist es üblich, dass der Versicherer gleich bei der Zahlung erklärt, keine Kostenanträge zu stellen, wenn die Klage zurückgenommen wird. Ist aber ein anderer Fall.

  28. Versicherungsfuzzi sagt:

    Bevor es Proteste hagelt: ja, das war ungenau formuliert. In der Beschwerde beim LG Nürnberg ging es nur noch um die Kosten. Die eigentliche Hauptsacheforderung war ja schon beglichen.

  29. gWESOR sagt:

    Frage an versicherungsfuzzi, wie lange darf die Prüfungsfrist bei einem normalen VU ohne Polizei hinzuziehen am Ort nach Ihrer Ansicht nach der Anspruchstellung dauern. Es ist doch eigentlich nur der Fragebogen vom VN und die Anspruchsgrundlage zu prüfen.1,2,3 Monate oder mehr?
    Was für ein Zeitraum ist für die Ermittlungsakte von der Polzei angemessen?

    Das ist keine provokante Frage, hätte nur gerne eine Antwort hierauf.

  30. RA Schepers sagt:

    4 Wochen nach Eingang des Anspruchschreibens bzw. nach Kenntnis des Schadenfalles dürften ausreichen.

  31. SV Hochmuth sagt:

    @Versicherungsfuzzi

    Natürlich steht es jedem Schädiger frei immer und alles zu bestreiten – wird dann eben bei Gericht geklärt.

    Das ändert jedoch nichts daran, dass der Schädiger (und dessen Versicherung) keine Rechtsposition haben, über den Schadenersatz (und dessen Höhe)zu bestimmen oder die Dispositionsfreiheit des Geschädigten einzuschränken.

    Kann der Schädiger auch regelmässig in den Urteilen nachlesen.

    Wer eine andere „Rechtsmeinung“ vertritt, hat in der Tat jeglichen Bezug zum Rechtssystem verloren.

    Deshalb Schädiger ab sofort immer direkt in Anspruch nehmen!

  32. Versicherungsfuzzi sagt:

    @gWESOR:

    Angenommen, es läuft alles glatt:
    VN meldet Schaden, AS wird telefonisch erreicht, Fragen sind geklärt, Reparaturfreigabe wird erteilt, Rechnung geht ein, Zahlung raus.
    Eine solche Akte ist nach zwei Wochen zu. Und am längsten dauert dabei das Warten auf die Rechnung.

    Ich darf Ihnen keine Interna verraten, aber soviel sei gesagt: in der weit überwiegenden Mehrzahl aller Fälle klappt das auch.

    Aber natürlich ist mir ganz klar, dass es nicht immer funktioniert, was hunderte von Gründen haben kann.

    Unklare Haftung, keine Meldung VN, Personenschaden wird gemeldet oder die Schadenhöhe ist strittig, um nur einige zu nennen.

    Ob Sie es glauben oder nicht: Jeder SB wird dazu angehalten, den Schaden so SCHNELL wie möglich und mit möglichst wenig Korrespondenz abzuwickeln. Versicherer sparen gerne. Und am besten geht das bei den Arbeitsabläufen. Denn jeder Brief kostet Geld. Und ich meine nicht die 55 Cent für das Porto.

    @SV Hochmuth:
    Zitat: „Deshalb Schädiger ab sofort immer direkt in Anspruch nehmen!“

    Und Sie glauben wirklich, dass der Geschädigte, um dessen Wohl es Ihnen ja ausschließlich geht, sein Geld auf diese Weise schneller bekommt?

    Das möchte ich erleben…

    Im besten Fall schickt der Schädiger die Unterlagen einfach an uns weiter, weil er dafür ja versichert ist und außerdem weder Lust noch Geld hat, den Schaden selbst zu zahlen.
    Sie haben also mindestens eine Woche durch den Postlauf vergeudet, die Sie dann Ihrem Auftraggeber erklären dürfen.
    Im schlechstesten Fall lässt er das ganze Zeug erstmal zwei oder drei Wochen rumliegen. Fragen Sie mal die RAe, wie schwierig die Abwicklung wird, wenn sie an einen Schädiger geraten, der sich weigert, seine Versicherungsdaten bekannt zu geben (Kommt regelmäßig vor).
    Dann sind plötzlich alle heilfroh, dass es im deutschen Recht einen Direktanspruch gegen den Versicherer und den Zentralruf gibt.

    Aber für mich als SB hätte es auch etwas Gutes: Der Schädiger wüsste sofort, was sein Schaden kostet. Wenn er dann empört bei mir anruft und sich darüber aufregt, was dieser „lächerliche Kratzer“ angeblich kosten soll, kann ich ihm ja Ihre Telefonnummer geben. Sie werden es Ihm dann erklären.

  33. Ismir Ãœbel sagt:

    Es war einmal vor langer langer Zeit…….

  34. gWESOR sagt:

    @versicherungsfuzzi Danke für die Antwort. Komme nocheinmal mit dem gleichen.

    Über die schnelle Lösung sind ja alle froh. Aber ich spreche mehr von den 100 anderen Gründen. RA Schepers hat geschrieben nach 4 Wochen. Es sind eigentlich diese Fälle die die meisten SV und Geschädigten hier ansprechen. Wenn man nach 4 Wochen immer noch hört das Gutachten/ Rechnung muß geprüft werden. Zum erstellen eines Gutachtens vergehen 2 Tage zum prüfen braucht die Versicherung Monate.

    Sie sind bemüht hier eine sachliche Darstellung zu bringen. Aber jeder von uns erlebt fast täglich ein anderes Vorgehen in der Regulierungspraxis.

    Nach Ihrer Aussage will die beanspruchte Versicherung schnell regulieren. Das trifft aber nach den hier im Blog gemachten Erfahrungen nur dann zu, wenn Schuld und Schadenhöhe von der Versicherung alleine bestimmt werden.

    Wie oft hören wir von den Geschädigten und den Werkstätten nach einem Anruf bei der Versicherung:“Das muß geprüft werden hier liegt ein Gutachten vor, wir können nicht mit Ihnen sprechen hier ist ein Anwalt eingeschaltet. Dann kommt das huksche Vorgehen, gekürzt an Allen vorbei an den Geschädigten auszahlen und nach Möglichkeit mit verlogenen Textbausteinen garniert.

    Sie haben völlig Recht mit der Behauptung, wenn sie Klage einreichen geht es bestimmt nicht schneller. Wobei derzeit aber so wenig Klagen eingereicht werden, das sich die Versicherungen schon rühmen damit. Das liegt nur daran, weil Alle auf die Anständigkeit der Versicherung hoffen und sich vertrösten lassen zu ihrem eigenen Schaden.

    Würde jeder nach 4 Wochen die Klage einreichen und die Verzugszinsen beanspruchen, bin ich mir sicher, der Profit mit der Verzögerungs und Kürzungstaktik würde nicht mehr so einen Wildwuchs nehmen.

    Bei 40.000.000 mit 15% p.a. macht das jeden Monat 500.000 zu Unrecht erhaltenen Profit für die Versicherungen aus. Umgekehrt 500.000 die den Geschädigten und ihren Dienstleistern nicht erstattet werden.

    Da rechnet sich die Verzögerungstaktik mit prüfen und palavern doch ganz schön. Von den ungerechtfertigten Kürzungen ganz zu schweigen. So kommt man zu Vermögen.
    Ich betrachte es als vorsätzlichen Diebstahl am Vermögen der Opfer. Sogar die Antwort ist mir schon bekannt. : Wenn ein Verzugsschaden eintritt muß der auch ausgeglichen werden. Aber die Geschädigten wissen doch gar nicht, ab wann der Verzugsschaden beginnt.

  35. Versicherungsfuzzi sagt:

    @gWESOR:
    „Bei 40.000.000 mit 15% p.a. macht das jeden Monat 500.000 zu Unrecht erhaltenen Profit für die Versicherungen aus.“

    1.) Wo bekommen Sie für eine kurzfristige Anlage 15%? Da trag ich meinen Sparstrumpf gleich morgen hin!!

    2.) Leider ist auch dieses Gerücht nicht auszurotten: „Versicherungen machen riesige Gewinne mit einbehalteten Zahlungen! Die kassieren doch Zinsen!!“

    Nehmen Sie es bitte nicht persönlich, Sie sind ja nicht der einzige der das schreibt /sagt. Aber es beweist leider immer nur, dass der oder diejenige sich nicht mit den internen Abläufen bei einer Versicherung auskennt.

    Jeder Versicherer muss, in dem Moment, in dem ihm ein Schadensfall gemeldet wird, die voraussichtlichen Ausgaben als Rücklage reservieren. Die Reserve wird bei länger laufenden Schäden regelmäßig überprüft und angepasst.

    Die Folge dieser Reservierung ist, dass das Geld in dem Moment, in dem der Schaden angelegt und reserviert wird, in der Bilanz als ausgegeben zu verbuchen ist. Das Geld ist WEG!!! Auch wenn die Auszahlung vielleicht erst Wochen oder Monate später erfolgt. Das spielt überhaupt keine Rolle. Und für ausgegebenens Geld bekommt niemand Zinsen, auch kein Versicherer.

    Also bitte, auch wenn es schwerfällt: Verabschieden Sie sich von dem Vorurteil. Es gibt keinen Zinsgewinn durch verzögerte Zahlungen!

    Zitat: „Nach Ihrer Aussage will die beanspruchte Versicherung schnell regulieren. Das trifft aber nach den hier im Blog gemachten Erfahrungen nur dann zu, wenn Schuld und Schadenhöhe von der Versicherung alleine bestimmt werden.“

    Ich kann verstehen, dass Sie diesen Eindruck gewinnen, denn Sie erhalten ja nur Feedback, zu den Fällen, in denen sich etwas verzögert.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihre Auftraggeber, wenn alles glatt gelaufen ist und der Schaden nach zwei Woche abgeschlossen wurde, Sie jedesmal anrufen, um Ihnen zu sagen, dass alles gut gelaufen ist.

    Wie schon oft gesagt: Die meisten Fälle laufen glatt durch. Aber das bekommt eben kaum jemand mit.
    Und die die nicht glatt durchlaufen, machen mir auch keinen Spass, sondern nur mehr Arbeit…

  36. RA Schepers sagt:

    @ Versicherungsfuzzi

    „Die Folge dieser Reservierung ist, dass das Geld in dem Moment, in dem der Schaden angelegt und reserviert wird, in der Bilanz als ausgegeben zu verbuchen ist. Das Geld ist WEG!!!“

    Mit Verlaub, aber das ist doch Quatsch. Das Geld ist nicht mit dem Verbuchen weg. Wo ist das Geld? Liegt es bei der HUK in Köln im Tresor? Das Geld ist erst weg, wenn es an den Geschädigten ausgezahlt ist. Vorher ist es noch bei der Versicherung bzw. auf einem Bankkonto. Und da gibt es sicherliich Zinsen, auch wenn es nicht 15 % sind.

  37. Versicherungsfuzzi sagt:

    Zitat: „Wo ist das Geld?“

    Das Geld ist genau da, wo die Anlagegewinne auch sind: in der Bilanz. Nur da entstehen bei einer AG Gewinne und genau da kann man Geld eben auch nur einmal ausgeben.

    Ihre Sichtweise stimmt für Ihren und meinen Sparstrumpf (s.o.), aber eben nicht für ein zur Bilanzierung verpflichtetes Unternehmen.

  38. Andreas sagt:

    Nochmal, selbst wenn Rücklagen für den Schadenfall gebildet werden, sagen wir 10.000 Euro, dann buchen Sie das Geld aus der Bilanz aus. aber wohin? Richtig, auf ein Rückstellungskonto, das dann in Realität auch bei einem Geldinstitut ist und das sich freut, dass ständig 15.000.000 Euro auf dem Rückstellungskonto liegen. Und genau dieser Zinsgewinn, der hier zu erwirtschaften ist, taucht wiederum in der Bilanz auf, als Zinseinnahmen.

    Im Übrigen kann man ja gerne 10.000 zurück legen, wenn man danach den Schaden in 20% der Fälle erfolgreich auf 8.000 Euro drückt, oder?

    Halten Sie uns bitte nicht für dumm, auch wir haben betriebswirtschaftlich zu rechnen und müssen auch das oder andere Mal Rückstellungen bilden. Und egal, ob man bilanziert oder nicht, das Geld ist erst dann endgültig weg und bringt keinen Zins mehr, wenn es ausbezahlt ist.

    Und im Ãœbrigen setzen sich die 15% von gWESOR etwas anders zusammen:

    Sie erhalten für Guthaben zur Zeit auf einem Tagesgeldkonto etwa 3,5%, gleichzeitig müssen Sie beim Ãœberziehen Ihres Kontos im Moment etwa 10-15% Zins zahlen, das macht in der Summe als 13,5% – 18,5% „Fehl“-zins, weil dieser Zins dem Geschädigten fehlt, wenn er sein Konto ins Minus bringt, weil er alle Kosten auslegen muss.

    Grüße

    Andreas

  39. gWESOR sagt:

    Der Ziinsertrag ist es also zum Teil, der andere Teil ist die Kürzung die sich in der Bilanz niederschlägt.

    Mache mir jetzt einmal die Mühe und versuche die Versicherungsfonds auf die im Ansatz zur Ertragslage zu dokumentieren. Nicht die allg. Publikumsfonds sondern die in dennen die Fonds ihr Geld verdienen. Meine Meinung ist mit diesem Geld werden ca. 15 % Ertrag erwirtschaftet. Richtig ist der Ertrag gelangt als Profit in die Bilanz der Versicherung. Das man mit Rückstellungen Geld verdient ist ja OK, aber nicht mit dem Geld das tatsächlich den Opfern gehört.

    Wehrter versicherungsfuzzi dass Sie versucht haben als 1.
    uns hier für dumm zu verkaufen und mir 3 % Guthabenzinsen auf den Sparstrumpf unterzujubeln. 2. Das Sie Rückstellungen als ausgegebenes Geld angesagt haben 3. Das Sie unsere Sichtweise für so blöd halten, das wir nicht unterscheiden können zwischen Sparstrumpf und jede Art von Börsenhandel. Nur ein Beispiel, schauen Sie sich doch einmal die Börsenwerte an und denken Sie an die Hauptversammlungen der Versicherungs- und Banken aktionäre.

    Der von Ihnen gewählte Verdummungsausfliug zeigt exakt die Strategie: Verzögerungs- und Kürzungsgewinne gepaart mit Partnerwerkstättenprofit. Ich finde es normal das jeder in der Wirtschaft sein Geld verdient. Aber wenn einer dem Anderen in die mit unrechtmäßigen Mitteln unter Ansage von falsch interpretierten Urteilen das Geld aus der Tasche zieht muß sich der ein hartes Gegensteuern gefallen lassen. Genau das geschieht in diesem Blog.

    Bleiben Sie uns bitte erhalten, sonst habe wir kein Contra mehr.

  40. gWESOR sagt:

    versicherungsfuzzi „Neues aus Unternehmen“

    Die Allianz in 2006 Rekordgewinn 7 Milliarden EUR, so expandierte der Überschuß um über 3/4.
    Quelle: Effecten-Spiegel Nr.20 gibts noch eine Antwort?

  41. Versicherungsfuzzi sagt:

    Zitat: „Sie erhalten für Guthaben zur Zeit auf einem Tagesgeldkonto etwa 3,5%, gleichzeitig müssen Sie beim Ãœberziehen Ihres Kontos im Moment etwa 10-15% Zins zahlen, das macht in der Summe als 13,5% – 18,5% “Fehlâ€?-zins, weil dieser Zins dem Geschädigten fehlt, wenn er sein Konto ins Minus bringt, weil er alle Kosten auslegen muss.“

    Ich bin kein Betriebswirt, sondern Jurist und diese rechnen bekanntlich weder gerne noch gut.

    Aber hier fühle ich mich doch auf den Arm genommen:
    Nach Ihrer Rechnung verliert der Geschädigte Zinsen für Geld, dass er gar nicht hat. Oder anders herum: er nimmt Kredit in Anspruch, den er nicht braucht.
    Da sollte man sich schon für eines entscheiden, um eine glaubwürdige Rechnung aufzumachen:

    Entweder der Geschädigte hat das Geld und muss es für den Schaden verauslagen. Dann entgehen ihm die 3,5%.
    Das wäre allerdings m.E. keine Schadenspsition im Deliktsrecht.

    Oder er hat hat das Geld nicht und braucht nachweislich Kredit. Dann entsteht ihm ein Zinsschaden, den er ersetzt bekommt.

    Was nicht passiert ist, dass man beide Positionen zu einem „doppelten“ Schaden zusammenrechnet.

    Sie berechnen in Ihren Kalkulationen doch auch nicht den Austausch und die Instandsetztung für ein Teil zusammen, nur weil man beides machen könnte. Ich weiß, dass der Vergleich hinkt.

    Und dass der Geschädigte grundsätzlich zur Verauslagung verpflichtet ist, bedarf keiner ernsthaften Diskussion. Das ist ein alter Hut.

    @gWESOR: Benutzen Sie die Suche und zeigen Sie mir den Beitrag, in dem ich jemanden „dumm“ genannt habe.

    Das Verwenden solcher Vokabeln überlasse ich gerne Ihnen.
    Das geht nämlich auf lange Sicht meistens in die Hose.

  42. F.Hiltscher sagt:

    @ersicherungsfuzzi Montag, 14.05.2007 um 13:18
    „Ich bin kein Betriebswirt, sondern Jurist und diese rechnen bekanntlich weder gerne noch gut“.

    Die anderen Juristen die ich kenne können das schon, warum wollen Sie von sich auf andere schließen?

  43. Gladel sagt:

    ControlExpert, Eucon:

    Hier liegen uns einige Schreiben der Allianz vor, in denen der Versicherer folgendes schreibt:

    unser Dienstleister für Galsrechnungsprüfung, die Firma…
    Bitte beachten Sie hierbei, dass die Firma… die Rechnungsprüfung in unserem Auftrag durchführt; bitte richten Sie daher in Allianzfällen derartige Schreiben (Beschwerde über den Satz „kürzen Ihre Rechnung“) direkt an uns.

    Man beachte, wir beschwerten uns bei den kontrollierenden Firmen über den Satz: „Der für Steinschlagreparaturen in Rechnung gestellt Pauschalpreis liegt deutlich über dem marktgerechten Preis. Wir haben daher die Rechnung auf den marktgerechten Preis gekürzt.“ Da wir es nicht einsehen, dass unsere Preise als „nicht marktgerecht“ bezeichnet werden und da unbeteiligte Dritte nicht das Recht haben unsere Rechnungen zu kürzen.

    Statt des prüfenden Unternehmen, dass doch eigentlich seine Behauptungen rechtfertigen müßte, antwortet regelmäßig die Allianz.

    Da liegt doch der Verdacht nahe, dass hier nur das gegutachtet wird, dass die Versicherung hören will.

  44. RA Schepers sagt:

    @Versicherungsfuzzi

    „Was nicht passiert ist, dass man beide Positionen zu einem “doppeltenâ€? Schaden zusammenrechnet.“

    Wo Sie Recht haben, haben Sie Recht.

  45. Beckmann sagt:

    @ Versicherungsfuzzi,

    hier mal der Begriff aus Wikipedia zu Fuzzi LOL

    Fuzzi beschreibt umgangssprachlich-abwertend eine Person, die von der Gesellschaft nicht ernst genommen wird; nach der Kunstfigur Fuzzy des Schauspielers Al St. John (bekannt aus der ZDF-Fernsehserie Western von gestern)

  46. Stellen Sie sich vor: das habe ich schon gewusst, als ich den Nik gewählt habe. Selbstironie. Da staunen Sie, was? :-)))

  47. RA Schepers sagt:

    @ Beckmann

    „(bekannt aus der ZDF-Fernsehserie Western von gestern)“

    Rauchende Colts, oder?

    @ Versicherungsfuzzi

    „das habe ich schon gewusst, als ich den Nik gewählt habe“

    Der Nick hinkt ein bißchen. Fuzzi war immer auf der Seite der Guten…

  48. Zitat:“Der Nick hinkt ein bißchen. Fuzzi war immer auf der Seite der Guten…“

    Na, sehen Sie: Das bin ich doch auch.
    Es ist wie im Fernsehen, Fuzzi wurde immer falsch eingeschätzt…
    🙂

  49. RA Schepers sagt:

    Jetzt fällt mir ein, bei den Rauchende Colts, das war nicht Fuzzi, das war Festus!

    Ob Fuzzi bei den Guten oder bei den Bösen war, weiß ich nicht, aber am Ende sind doch immer alle miteinander ausgekommen, oder?

  50. lori sagt:

    Bei Abrechnungswunsch lt. Gutachten schreibt die DEVK u.a.:
    „Der Schädiger hat den notwendigen Aufwand zu ersetzen. Durch Benennung der konreten Werkstatt haben wir den erforderlichen Aufwand nachgewiesen.“ >> So einfach ist das !-

    Ist das denn auch der zutreffend interpretierte Inhalt der Schadenersatzverpflichtung gem. § 249 BGB ? Neuerdings werden von der DEVK auch autorisierte Fachwerkstätten angesprochen, die – auf welcher Vereinbarung auch immer – der DEVK preisgünstigere Abrechnungsmodalitäten gewähren. Damit soll wohl die BGH-Rechtssprechung unterlaufen werden. Aber die DEVK hat sich in diesem Punkt jedoch schon belehren lassen müssen, dass Abrechnungsmodalitäten auf der Grundlage von Partnerschaftsverträgen bei fiktiver Abrechnung nicht zu berücksichtigen sind, so AG Bochum im Uteil vom 13.12.2006 zur Gesch.-Nr. 42 C 407/06.
    Abrechnungsmodalitäten

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